- Umweltvorteil nicht vorhanden: Gericht untersagt Essenslieferdienst HelloFresh irreführende Werbung mit Klimaneutralität
- Richtungsweisende Klarstellung: Unternehmen dürfen sich nicht darauf verlassen, dass die gekauften Emissionsgutschriften den behaupteten Erfolg haben
- Deutsche Umwelthilfe setzt Kampf gegen irreführende Werbung mit vermeintlicher „Klimaneutralität“ weiter fort
Der Essenslieferdienst HelloFresh darf sich nicht länger als „erstes globales klimaneutrales Kochbox-Unternehmen“ bezeichnen und behaupten, dass es seine direkten Emissionen zu 100 Prozent kompensiert. Das hat in dieser Woche das Landgericht Berlin entschieden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) konnte damit einen weiteren Sieg für den Verbraucherschutz und gegen irreführende Werbung mit Klimaneutralitäts-Versprechen erzielen. In seiner Begründung (Aktenzeichen: 102 O 15/23) stellt das Gericht außerdem klar, dass Unternehmen Werbeversprechen wie „klimaneutral“ transparent und umfassend begründen müssen. Dem milliardenschweren Unternehmen HelloFresh droht nun eine Strafe, sollte es die irreführenden Werbeaussagen zur Klimaneutralität wiederholen.
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Immer mehr Gerichte bestätigen: Die Kompensation von CO2-Emissionen berechtigt nicht dazu, Produkte, Dienstleistungen oder gar ganze Unternehmen als ‚klimaneutral‘ zu bezeichnen. Das gilt erst recht, wenn die Emissionsgutschriften von zweifelhaften Projekten stammen und über einen vollkommen unregulierten Kohlenstoffmarkt ohne einheitliche Standards erworben wurden. Schillernde Bezeichnungen wie beim ‚Verified Carbon Standard‘ tragen nur zur weiteren Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei, da objektive Kriterien vorgegaukelt werden. Auch der Fall HelloFresh hat einmal mehr gezeigt: Hinter den Klimaneutralitätsversprechen stecken selten ausreichende Bemühungen, den eigenen Treibhausgasausstoß zu reduzieren. Diesem dreisten Greenwashing der Unternehmen werden wir weiter einen Riegel vorschieben!“
Im Verfahren gegen HelloFresh konnte die DUH stichhaltige Kritik am genutzten kenianischen Waldschutzprojekt „Kasigau Corridor“ darlegen. Den Berechnungen des US-amerikanischen Projektbetreibers liegen demnach zweifelhafte Annahmen zu angeblich vermiedenen Emissionen zugrunde – trotz Zertifizierung nach dem privatwirtschaftlichen „Verified Carbon Standard“. Das Gericht führte in diesem Zusammenhang aus, dass sich Unternehmen nicht darauf verlassen dürfen, dass die gekauften Emissionsgutschriften den behaupteten Erfolg haben.
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung: „Das Landgericht Berlin hat mit seiner richtungsweisenden Entscheidung klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend und transparent über die Hintergründe angeblicher ‚Klimaneutralität‘ informiert werden müssen. HelloFresh hat seinen Kundinnen und Kunden suggeriert, dass sie bei der Nutzung des Essenlieferdienstes ‚etwas Gutes für die Umwelt tun‘. Ob die behauptete Klimaneutralität aber durch ausreichende Kompensationsmaßnahmen erreicht wird, wurde nicht deutlich. Damit lassen wir Unternehmen nicht durchkommen. Wir prüfen, was tatsächlich hinter Werbeaussagen wie ‚klimaneutral‘ steckt und gehen rechtlich gegen Unternehmen vor, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit falschen und intransparenten Werbeversprechen täuschen.“
Link:
Das Urteil des Landgerichts Berlin finden Sie hier: https://l.duh.de/p231013a
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)