Wegen rechtswidriger Praktiken beim Verkauf von Aktien-Analyse-Abos hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Anbieterin AlleAktien GmbH verklagt und vom Landgericht München I (Az. 4 HK O 9117/22) recht bekommen. Betroffene Verbraucher:innen können Ansprüche auf Erstattung sämtlicher bezahlter Entgelte gegen die Anbieterin prüfen. Die Verbraucherzentrale stellt dazu einen kostenlosen Musterbrief bereit.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte wegen verschiedener rechtswidriger Verkaufspraktiken das Internetportal AlleAkien GmbH zunächst im Juni 2022 abgemahnt und daraufhin mangels Abgabe einer Unterlassungserklärung Klage eingereicht. Im gestern veröffentlichten Urteil ist das Landgericht München I (Az. 4 HK O 9117/22, noch nicht rechtskräftig) der Auffassung der Verbraucherzentrale gefolgt.
Danach ist es der AlleAktien GmbH nun untersagt, Verbraucher:innen im Internet ein kostenpflichtiges Abonnement anzubieten, das mit einem Klick auf einen „Jetzt Mitglied werden“-Button abgeschlossen werden sollte. Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig: Ein Bestellbutton muss, wenn durch den Klick ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt, mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
Ferner hat das Gericht der AlleAktien GmbH untersagt, ihre Abos anzubieten, ohne, wie gesetzlich gefordert, Verbraucher:innen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung über die wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistung, den Gesamtpreis, Kündigungsmodalitäten und Mindestvertragsdauer aufzuklären.
Schließlich ist das Gericht der Verbraucherzentrale auch in der Auffassung gefolgt, dass die AlleAktien GmbH es zu unterlassen habe, Bewertungen auf ihrer Website zu veröffentlichen, ohne anzugeben, ob und wie die Anbieterin sicherstellt, dass die Bewertungen auf ihrer Website von Verbraucher:innen sind, die die angebotenen Dienstleistungen der AlleAktien GmbH tatsächlich genutzt oder erworben haben.
Folgen des Urteils für Verbraucher:innen
Ein kostenpflichtiger Verbrauchervertrag kommt bei Online-Bestellungen nur zustande, wenn der Anbieter seine Verpflichtungen nach § 312 j Abs. 3 BGB erfüllt, der Bestellbutton also wie gesetzlich erforderlich beschriftet ist. Ferner hätte AlleAktien die gesetzlichen Pflichtinformationen vor Vertragsschluss erteilen müssen.
„Ehemalige wie aktuelle Kundinnen und Kunden können sämtliche bezahlten Aboentgelte zurückverlangen, wenn der Vertrag nie wirksam zustande gekommen ist,“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale stellt Betroffenen dazu einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung. Mehr Infos dazu auf der Homepage der Verbraucherzentrale: www.vz-bw.de/node/84497.
Finanzanalyse-Abos sind rausgeschmissenes Geld
„Generell ist das Geld für derartige Abos schlichtweg zum Fenster rausgeworfen“, findet Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Das hat einen ganz einfachen Grund: Niemand hat eine Glaskugel, mit der zuverlässig besonders erfolgreiche Anlagestrategien beim Aktienhandel entwickelt werden können“, so Nauhauser weiter. Derartige Angebote seien zwar nicht verboten, doch bei der Art und Weise, wie sie im Internet zum Verkauf angeboten werden, müssen sich die Anbieter, wie alle anderen auch, an die für den elektronischen Geschäftsverkehr zu Verbraucherverträgen geltenden Anforderungen halten.