Landwirtschaftliche Beratung neu ausgerichtet – Förderung von Beratungsmodulen

Neu ausgerichtet ist die Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe im Land Baden-Württemberg auf Grund gesellschaftlicher Herausforderungen wie Tierschutz und Klimawandel sowie Vorgaben der Europäischen Union (EU). Mit der Durchführung des Förderverfahrens hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) das Regierungspräsidium Karlsruhe als landesweit zuständige Behörde beauftragt.

Nun trafen sich (am Montag, 14. September 2015) insgesamt 63 Beratungsorganisationen zu einer Auftaktveranstaltung im Regierungspräsidium Karlsruhe. Abteilungspräsident Dr. Ulrich Roßwag konnte rund 80 Verantwortliche der Beratungsorganisationen begrüßen und bedankte sich für das Interesse am Förderverfahren und die im Vorfeld geleistete Mitarbeit bei der Erstellung der Beratungsmodule.

Ziel der Veranstaltung war, den Anwesenden das Verwaltungsverfahren zur Förderung der neuen Beratungsangebote in der Landwirtschaft zu erläutern. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird die zukunftsweisende Beratung aktiv begleiten, um eine Verstärkung und Intensivierung der Beratungsleistung zu erreichen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Bewilligungsbehörde Regierungspräsidium und den Anbietern der Beratungsleistung ist dabei besonders zu Beginn dieses für alle Beteiligten neuen Verfahrens unabdingbar. Von Anfang an gilt es, die strengen Formvorgaben der EU einzuhalten, um das Verfahren möglichst reibungslos und effizient durchzuführen.

Durch die Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Beratung wird zwischen den Beratungsorganisationen mehr Wettbewerb und für die in der Landwirtschaft Verantwortlichen eine große Wahlmöglichkeit geschaffen. Um die vielfältigen Beratungsfelder in der Landwirtschaft abzudecken, hat das Land 56 Beratungsmodule entwickelt, die abgerufen werden können. Für Beratungsleistungen stehen bis 2020 insgesamt 38,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die EU beteiligt sich an der Finanzierung mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III). Das Regierungspräsidium Karlsruhe übernimmt hierfür landesweit die fördertechnische Abwicklung, wie auch die Zulassung neuer Beratungskräfte.

 

Hinweis:

Die Namen der Beratungsorganisationen, die Beratungsangebote und die Beratungskräfte sind unter www.beratung-bw.de eingestellt. Ansprechpartner im Regierungspräsidium Karlsruhe ist Rainer Kraft (Tel.:0721/926-3744, E-Mail beratungsmodule@rpk.bwl.de).

Hintergrund:

Das Land Baden-Württemberg hat die landwirtschaftliche Beratungsleistung EU-weit ausgeschrieben und als Ergebnis Konzessionen an 63 Beratungs-organisationen erteilt. Das Beratungsangebot ist dabei in 56 Einzelmodule, die von landwirtschaftlichen Betrieben als „Kunden“ im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages mit der Beratungsorganisation eingekauft werden können, gegliedert.

 

Die Beratungsmodule decken den vielfältigen Bereich vom Pflanzenbau über tiergerechten Stallbau und betriebswirtschaftliche Fragestellungen bis hin zur Verarbeitung von Erzeugnissen in ökologisch wirtschaftenden Betrieben ab. Das Land unterstützt die Beratung abhängig vom Modul mit unterschiedlichen Fördersätzen und Förderhöchstbeträgen. Dabei können maximal 1.100 Euro pro Beratungsmodul durch die Förderung übernommen werden.

 

Ein aktualisierter Beratungskatalog mit allen Informationen zu den Beratungsorganisationen, den Fördersätzen und Förderhöchstbeträgen wird derzeit neu überarbeitet und ist demnächst über die Internetseite www.beratung-bw.de abrufbar.

PM

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