- DUH reicht Klagen gegen Konzerne und Franchise-Händler der Ketten Starbucks, Edeka, Rewe und Yormas zur Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht ein
- Fehlendes Angebot, mangelnde Informationen und nicht vorhandene Anreize belegen katastrophale Umsetzung der Mehrwegpflicht
- DUH fordert von Umweltministerin Lemke sofortige Nachbesserung der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht und konsequente Sanktionierung festgestellter Verstöße
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat aufgrund von Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht Klagen gegen Konzerne und Franchise-Händler der Ketten Starbucks, Edeka, Rewe und Yormas bei den Landgerichten München, Berlin, Köln und Deggendorf eingereicht. Nachdem die DUH im Januar bei Testbesuchen zahlreiche Verstöße festgestellt hatte, wollten sich die Unternehmen nicht zur Einhaltung der gesetzlichen Mehrwegangebotsregelung verpflichten.
Andere Unternehmen wie beispielsweise Cinestar, Cineplex oder Backwerk haben nach Aufforderung durch die DUH ihr Mehrwegangebot nachgebessert und sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet. Dennoch sind grundsätzliche Nachbesserungen notwendig: Weiterhin gehören nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes fehlende Mehrwegangebote, wenige Informationen, nicht vorhandene Anreize zur Mehrwegnutzung und ein Wirrwarr aus unterschiedlichen Mehrwegsystemen zur Tagesordnung. Daher fordert die DUH von Umweltministerin Steffi Lemke eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Becher, -Boxen und -Besteck sowie zügige Kontrollen zur Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht durch die Bundesländer.
Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: „Es ist erschreckend, dass millionenschwere Unternehmen wie Starbucks, Edeka, Rewe und Yormas mit Klagen dazu gezwungen werden müssen, geltende Gesetze einzuhalten. Anstatt konsequent das Mehrwegangebot nachzubessern und Verstöße auszuschließen, versuchen sie sich lieber über Anwälte mit fadenscheinigen Ausreden aus der Affäre zu ziehen. Die Bundesländer müssen endlich ihre Vollzugsaufgaben erfüllen und festgestellte Verstöße konsequent sanktionieren. Nur so wird die Mehrwegangebotspflicht ernst genommen und in der Breite umgesetzt. Bis dahin setzen wir weiterhin auf eigene Kontrollen, rechtliche Maßnahmen und die Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern.“
Neben der Erfüllung der Mehrwegpflicht sind zusätzlich die aktive Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über das Mehrwegangebot, finanzielle Anreize zur Mehrwegnutzung und unternehmensübergreifende sowie einheitliche Mehrwegsysteme unerlässlich.
Dazu sagt Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: „Die fehlende Einsicht von Unternehmen wie Starbucks oder Yormas, die zur Einhaltung von Umweltgesetzen gerichtlich gezwungen werden müssen, belegt nach unserer Einschätzung den Widerstand gegen Mehrweglösungen. Die Gastronomiekonzerne werden von sich aus keinen Mehrwegwandel herbeiführen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass Umweltministerin Steffi Lemke verbindliche Vorgaben macht. Hierzu gehört neben der Verpflichtung zu branchenweiten Mehrweglösungen und der Streichung von Ausnahmeregelungen für Einweg-Pappverpackungen, auch die Einführung einer bundesweiten Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Becher, -Boxen und -Besteck. Nur so wird sich die Nutzung von Mehrweg für Kundinnen und Kunden auch finanziell lohnen und die Nachfrage steigen.“
Hintergrund:
Kaffeehausketten, Fast-Food-Restaurants, Bäckereien, Kinos und Co. sind in Deutschland jährlich für mehr als 5,8 Milliarden Einweg-Becher und 4,3 Milliarden Wegwerf-Essensboxen verantwortlich. Hingegen können durch die Verwendung von Mehrwegverpackungen Abfälle vermieden, Ressourcen geschont und das Klima geschützt werden. Mit der Mehrwegangebotspflicht möchte die Bundesregierung den massenhaften Verbrauch von Einweg-Bechern und -Boxen für Getränke und Speisen verringern.
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)