EU-Lieferkettengesetz / Zusätzliche Belastungen für kleine Betriebe drohen

Heute stimmt der Rechtsausschuss des Europaparlaments über den Berichtsentwurf für ein EU-Lieferkettengesetz ab. Mit dem neuen Gesetz sollen auch auf europäischer Ebene die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in den Lieferketten hinsichtlich Umwelt und Menschenrechte geregelt werden. Handwerk BW kritisiert den bürokratischen Zusatzaufwand, der letztlich auch kleine Handwerksbetriebe betreffen könnte.

„Mit dem europäischen Lieferkettengesetz drohen zusätzliche Nachweispflichten, die vor allem kleinere Betriebe überfordern würden. Vom Gesetz selbst sind zwar Unternehmen unter 250 Beschäftigte ausgenommen. Aber wir befürchten, dass handwerkliche Zulieferer von großen Unternehmen vertraglich dazu verpflichtet werden und so letztlich doch umfangreiche Informationen liefern müssten“, kommentiert Handwerk BW-Hauptgeschäftsführer Peter Haas.

Knackpunkt: Um sich von der Haftung vollständig zu befreien, müssen laut Gesetz die Unternehmen Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass ihre direkten und indirekten Geschäftspartner die Sorgfaltspflichten ebenfalls einhalten. Deswegen bestehe die Gefahr, dass die unmittelbar betroffenen Unternehmen ihre Verpflichtungen auf ihre Geschäftspartner, vor allem ihre Zulieferer, in Form von Verhaltenskodizes übertragen, so Haas weiter. „Dabei liefern Handwerksbetriebe in aller Regel nur innerhalb der EU, die bereits hohe Standards in Sachen Menschenrechten und Umwelt vorgibt und in der Verstöße sanktioniert werden. Wenn nun trotzdem aufwändig dokumentiert werden muss, wird dies unsere Betriebe überfordern.“

Handwerk BW fordert deshalb, das Gesetz in Richtung des sogenannten risikobasierten Ansatzes zu ändern: Nur da, wo ein tatsächliches Risiko besteht, sollten auch alle Pflichten in der Lieferkette gelten. Das Haftungsrisiko des Auftraggebers müsse entsprechend beschränkt werden.

 

PM Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

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