Das weltweit größte Portal für Online-Bewertungen besteht heute in Google MyBusiness. Allerdings haben die Rezensionen und Bewertungen, die auf diesem Portal zu finden sind, durchaus das Potential dazu, Unternehmen – beziehungsweise ihrem Image – einen großen Schaden zuzufügen.
Der Großteil der Verbraucher verlässt sich heutzutage auf die Rezensionen und Bewertungen, die er im Internet über ein Unternehmen findet. Die Nutzer tendieren eher dazu, Produkte zu kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Unternehmen über viele positive Bewertungen verfügen.
Allerdings besteht durchaus auch die Möglichkeit, eine Löschung von geschäftsschädigenden Bewertungen auf Google vorzunehmen. Idealerweise werden dafür die Dienste eines kompetenten Rechtsanwalts in Anspruch genommen. Wie im Detail vorzugehen ist, damit eine schädigende Google-Bewertung gelöscht wird und was in diesem Zusammenhang zu beachten ist, erklärt der folgende Artikel.
Mit anwaltlicher Hilfe gegen schlechte Google-Bewertungen vorgehen
Häufig sehen sich Unternehmen, die von schlechten Bewertungen auf Google betroffen sind, mit der Frage konfrontiert, ob für sie überhaupt eine Chance auf Löschung der entsprechenden Rezensionen existiert.
Grundsätzlich wird durch Google eine juristische Begründung gefordert, weshalb die entsprechende Bewertung gegen geltendes Recht verstößt. Gegen Google ist für das Löschen einer Bewertung daher idealerweise juristisch vorzugehen. Berechtigt ist dazu ausschließlich ein zugelassener Anwalt im Kundenauftrag.
In Eigenregie sind Unternehmen kaum in der Lage, negative Bewertungen zu löschen – es existiert schließlich keine Schaltfläche mit der Beschriftung „Bewertung entfernen“. Dennoch kann eine detaillierte Löschanleitung eine wertvolle Hilfe für betroffene Unternehmen darstellen.
Die Grundvoraussetzung dafür, dass eine Bewertung tatsächlich entfernt wird, besteht darin, dass Google von ihrer Rechtswidrigkeit überzeugt wird. Dazu muss die Beanstandung mit einer juristischen Begründung unterlegt werden. Ob die Beanstandung berechtigt ist, wird im Anschluss durch die Google-Rechtsabteilung entschieden. Durch falsche beziehungsweise unprofessionelle Beanstandungen sinkt die Chance rapide, dass die unerwünschte Bewertung tatsächlich gelöscht wird.
Welche Bewertungen können grundsätzlich gelöscht werden?
Natürlich sollte auch geklärt werden, bei welcher Art von Bewertungen eine Löschung überhaupt in Frage kommt. Bewertungen müssen durch Google generell nämlich nur dann entfernt werden, wenn sich diese als rechtswidrig zeigen. Häufig stellt sich erst im Rahmen der Prüfung heraus, ob dies tatsächlich der Fall ist. Es ist somit empfehlenswert, sämtliche negative Bewertung einer Prüfung auf Rechtswidrigkeit zu unterziehen, unabhängig davon, ob diese ohne Text, mit Text oder anonym abgegeben wurde.
Gelöscht werden müssen Bewertungen durch Google unter anderem, wenn in diesen ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht besteht. Dieser würde nämlich einer Rechtswidrigkeit entsprechen. Das Persönlichkeitsrecht kann dabei aus verschiedenen Gründen verletzt werden. So zeigen sich beispielsweise Meinungsäußerungen ohne Tatsachengrundlage, Schmähkritiken, Meinungsäußerungen mit unwahren Tatsachenbehauptungen und unwahre Tatsachenbehauptungen als rechtswidrig.
Zu berücksichtigen sind daneben allerdings auch die Richtlinien, die Google selbst für die Rezensionen auf seiner Plattform vorgibt. In diesen wird ebenfalls erläutert, welche Bewertungen zu dulden sind und welche nicht. Nicht geduldete Bewertungen umfassen beispielsweise anstößige und sexuelle Inhalte, nicht themenrelevante Rezensionen, mehrfache Spam-Bewertungen von unterschiedlichen Accounts, Interessenskonflikte, Identitäts Diebstähle und Fake Account-Bewertungen sowie Bewertungen von Mitarbeitern des jeweiligen Unternehmens.
Durch diese Ausführungen zeigt sich bereits deutlich, dass es sich bei dem Löschen von negativen Rezensionen auf Google um eine juristisch überaus komplexe Angelegenheit handelt.
PM