Rücknahmepflicht für Elektroschrott: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Drogeriekette Müller und kündigt weitere Testbesuche an

Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwingt das Landgericht Ulm mit seinem Urteil vom 20. Februar 2023 (Az 11 O 29/22) das Unternehmen Müller Drogeriemarkt zur Rücknahme von Elektroschrott, so wie es das Gesetz seit über einem halben Jahr vorsieht. Vorausgegangen waren Testbesuche der DUH im September 2022, bei denen sich das Unternehmen geweigert hatte, ausgediente Elektroaltgeräte zurückzunehmen. Das kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal an alle Supermärkte und Drogerien, ihre Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott ernst zu nehmen. Aktuell liegt die Sammelquote alter Elektrogeräte in Deutschland bei nur 44 Prozent und damit deutlich unter der gesetzlichen Vorgabe von 65 Prozent. Die sachgerechte Sammlung und fachgerechte Entsorgung sind wichtig, denn Elektroschrott enthält nicht nur Wertstoffe für ein Recycling, sondern auch Schadstoffe wie Flammschutzmittel, Schwermetalle oder leicht entzündbare Akkus. Umso erschreckender, dass große Unternehmen wie Müller erst durch Klagen dazu gezwungen werden müssen, ihrer Verantwortung zum Schutz von Umwelt sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern nachzukommen. Bis die zuständigen Landesbehörden nicht umfassend kontrollieren, werden wir weitere Tests in Supermärkten und Drogerien zur Rücknahme von Elektroschrott durchführen und gegen Verstöße rechtlich vorgehen. Rewe, Norma und Co. sind also gut beraten, eine konsequente Rücknahme in allen Filialen sicherzustellen, verbraucherfreundliche Sammelmöglichkeiten anzubieten und Kundinnen und Kunden auch aktiv darüber zu informieren.“

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PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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