Zur Mitteilung des Umweltministeriums, wonach ab Januar 2023 die Photovoltaik-Pflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen gelten soll, erklärt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold:
„Wir sind einigermaßen irritiert, dass die Verordnung zur PV-Pflicht auch für grundlegende Dachsanierungen nun bereits beschlossen wurde – obwohl zahlreiche Fragen nach wie vor nicht beantwortet sind. Dabei verweist das Umweltministerium sogar dezidiert auf das umfangreiche Anhörungsverfahren. Aber die Hinweise und Bedenken des Fachhandwerks fanden mit keinem Wort Eingang. Damit wurden genau diejenigen ignoriert, die das Ganze bald umsetzen sollen. Das ist das Gegenteil des Mottos, die Energiewende gelänge nur gemeinsam.
Besonders kritisch sehen wir, dass die Definition einer „grundlegenden Dachsanierung“ trotz unserer Verbesserungsvorschläge nahezu unverändert geblieben ist. So befürchten wir, dass bei einer Vielzahl an reinen Umdeckungen (z.B. Ziegelumdeckungen) der Tatbestand der PV-Pflicht ausgelöst werden könnte. Dadurch drohen PV-Anlagen auf schlecht gedämmten Dächern, die womöglich in einigen Jahren bereits wieder demontiert werden müssten. Das ist zum einen wirtschaftlich ineffizient. Vor allem aber wäre es ein Bärendienst für den Klimaschutz, wenn weiterhin quasi zum Dach hinaus geheizt wird.“
PM Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.