Das Wirtschaftsministerium hat den Mittelstandsbericht 2021 für die Jahre 2015 bis 2020 veröffentlicht. Der Mittelstand hat als Wirtschaftsmotor und Garant für Beschäftigung und Wachstum auch in den vergangenen Jahren einen entscheidenden Beitrag zum Wohlstand unseres Landes geleistet.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat den Mittelstandsbericht für die Jahre 2015 bis 2020 (PDF) veröffentlicht. Er beleuchtet umfassend die Entwicklung der mittelständischen Wirtschaft und der Mittelstandsförderungsmaßnahmen.
Mittelstand als Wirtschaftsmotor und Garant für Beschäftigung und Wachstum
Zum Mittelstand zählen 99 Prozent der knapp 500.000 Unternehmen im Land. „Der Mittelstand hat als Wirtschaftsmotor und Garant für Beschäftigung und Wachstum auch in den vergangenen Jahren einen entscheidenden Beitrag zum Wohlstand unseres Landes geleistet“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut in Stuttgart. „Die zentralen Herausforderungen der kleinen und mittleren Unternehmen bleiben die Digitalisierung, die Transformation zu einer klimafreundlichen und defossilisierten Wirtschaft sowie die Fachkräftesicherung. Dabei hat die Landesregierung sie von 2015 bis 2020 mit insgesamt über einer Milliarde Euro unterstützt“, ergänzte Hoffmeister-Kraut.
Das für den Mittelstand gravierendste Ereignis sei in den vergangenen Jahren jedoch die Corona-Pandemie gewesen, so die Ministerin. „In einer gemeinsamen Kraftanstrengung ist es uns aber gelungen, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern, zahlreiche Existenzen zu erhalten und Arbeitsplätze zu erhalten“, hob sie hervor. Seit März 2020 bis Ende Mai 2021 flossen insgesamt 5,8 Milliarden Euro alleine in den Zuschussprogrammen an Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg. Davon stammten mehr als 600 Millionen Euro aus Landesmitteln.
Auch zukünftig bleibe es zentrale Aufgabe des Landes und der Mittelstandspolitik, optimale Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen, nicht zuletzt deshalb, weil die Corona-Pandemie den Strukturwandel in vielen Branchen beschleunigt habe, ergänzte die Ministerin. „Deshalb führen wir beispielswiese nicht nur die Initiative Handel 2030 fort und werden diese bedarfsgerecht weiterentwickeln. Mit der Zukunftsinitiative Handwerk 2025 haben wir bereits einen erfolgreichen Veränderungsprozess im Handwerk angestoßen, den wir weiter unterstützen. Mit den neuen Handlungsfeldern Transformation sowie Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energiewende greifen wir zudem weitere zentrale Zukunftsthemen des Handwerks auf“, sagte Hoffmeister-Kraut. Auch Start-ups leisteten einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung notwendiger Transformationsprozesse im Bereich der Digitalisierung, der Mobilität und des Klimaschutzes. Zur zielgenauen Unterstützung von Gründungen, Startups und der Unternehmensnachfolge werde deshalb die erfolgreiche Landeskampagne Start-up BW fortgeführt.
Kleine und mittlere Unternehmen erwirtschaften zwei Fünftel aller Umsätze
Mit 459 Milliarden Euro erwirtschafteten die kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten im Jahr 2019 rund zwei Fünftel (39,5 Prozent) aller Umsätze. Jeder zweite Baden-Württemberger ist bei einem mittelständischen Unternehmen angestellt – das sind 2,3 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Dabei ist der baden-württembergische Mittelstand heterogen strukturiert und weist unterschiedliche Dynamiken auf. Vor allem Betriebe mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 10 und 249 konnten im Berichtszeitraum Beschäftigungszuwächse erzielen: Hier hat die Nachfrage nach bauhandwerklichen und wissens- und technologiebasierten Dienstleistungen, zum Beispiel im IT-Sektor, bei KMU sowie bei freien Berufen im Bereich der unternehmensnahen Dienstleistungen zu Beschäftigtengewinnen geführt. Entsprechend dem Bundestrend ist jedoch auch in Baden-Württemberg eine Abwärtsbewegung bei den hauptgewerblichen Unternehmensneugründungen festzustellen, was vor Corona unter anderem auch auf die gute Lage am Arbeitsmarkt durch eine vergleichsweise hohe Fachkräftenachfrage zurückzuführen ist.
Gemäß § 24 des Gesetzes zur Mittelstandsförderung unterrichtet die Landesregierung mit dem Mittelstandsbericht den Landtag über die Entwicklung der mittelständischen Wirtschaft und die Mittelstandsförderungsmaßnahmen. Der letzte Mittelstandsbericht wurde im Jahr 2015 erstellt. Der aktuelle Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2015 bis 2020. Der in der Regel fünfjährige Berichtszeitraum wurde aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie um das Jahr 2020 erweitert.