Viele Einzelhandelsbetriebe, aber auch Restaurants und Cafés sind durch die Fortdauer der Corona-Pandemie existenziell bedroht. Wie fatal sich die Situation insbesondere für viele innerstädtische Unternehmen darstellt, kann an der aktuellen Entwicklung des Modefachhandels deutlich gemacht werden. Diese Branche ist nach wie vor prägender Bestandteil der Innenstädte.
So haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Bekleidungsfachgeschäfte bereits im ersten Corona-Jahr 2020 einen zweistelligen Umsatzverlust erlitten. Diese Entwicklung hat sich durch einen festgestellten Umsatzrückgang von knapp 10 Prozent im Jahr 2021 fortgesetzt. Dadurch sank das Marktvolumen des Modefachhandels in Deutschland im Zeitraum 2019 bis 2021 von 50 Milliarden auf unter 40 Milliarden Euro. „Diese von der Gesellschaft für Konsum- und Absatzforschung (GfK) vor kurzem veröffentliche Zahlen belegen, wie stark der modische stationäre Innenstadthandel von der Corona-Pandemie tatsächlich betroffen worden ist“, erläutert Anje Gering, die Hauptgeschäftsführerin der für Handelsfragen im BWIHK zuständigen IHK Bodensee-Oberschwaben. Sie ergänzt: „Aufgrund dieser dramatischen Entwicklung besteht die reale Gefahr, dass viele baden-württembergische Innenstädte weitere Anbieter im modischen Fachhandel in den kommenden Wochen und Monaten verlieren und damit auch die Leerstände zunehmen werden. Diese Entwicklung fügt den Innenstädten schwere Schäden zu. Die Gesamtattraktivität, die erst durch die Nutzungsvielfalt entsteht, wird durch den Wegfall von inhabergeführten Einzelhandelsbetrieben, aber auch von gastronomischen Betrieben stark in Mitleidenschaft gezogen.
Trotz der Unterstützungsprogramme laufen viele angeschlagene Betriebe aktuell Gefahr, trotzdem keine finanzielle Hilfe des Bundes- und Landes zu erhalten, denn sie scheitern vielfach am geforderten 30-prozentigen Mindestumsatzrückgang, der für jeden Monat nachgewiesen werden muss. Nur dann bekommen sie einen Teil ihrer Fixkosten erstattet. „Die Absenkung der Mindestumsatzgrenze auf 20 Prozent könnte vielen Betrieben den Zugang zur Überbrückungshilfe III und IV erst ermöglichen“, fordert Anje Gering.
Diese Nachbesserung wäre auch deshalb angezeigt, weil die Alarmstufe II aktuell beibehalten wird, obwohl die festgelegten Schwellenwerte, d.h. die Hospitalisierungsrate und Auslastung der Intensivbetten, unterschritten werden. Im Kern bedeutet dies, dass die nicht zur Grundversorgung zählenden Einzelhandelsbetriebe die 2G-Zutrittsbeschränkungen fortführen müssen. Genau dieser Zustand hat zuletzt wesentlich mit zu den Umsatzrückgängen im zweistelligen Bereich geführt. Das Stufenkonzept sieht neben einer Verschärfung aber auch eine entsprechende Lockerung der Maßnahmen vor, die wegen der Omikronvariante bis 01.02.2022 ausgesetzt worden ist.
„Die Wirtschaft steht grundsätzlich hinter der Pandemiebekämpfung. Weite Teile des Einzelhandels treffen die Maßnahmen aber so erheblich, dass die Branche unverhältnismäßig geschädigt wird“, so Anje Gering. Sie appelliert an die Landesregierung, den betroffenen Einzelhandelsbetriebe den unternehmerischen Freiraum zu gewähren, um im Wettbewerb mit dem weiter wachsenden Online-Handel die Corona-Pandemie überstehen zu können.
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag