Mit dem BW-e-Solar-Gutschein fördert das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die Kombination von Elektromobilität und erneuerbarer Energiegewinnung durch Solarenergie ab dem 1. Dezember 2021.
Voraussetzung für 1.000 Euro Förderung ist die Anschaffung eines vollelektrischen Pkw, Leicht- oder Nutzfahrzeuges mit höchstens 160 kW Motorleistung und eine vorhandene oder geplante Photovoltaikanlage. Wird außerdem eine Ladestation an der Wand installiert, gibt es für diese Wallbox zusätzlich 500 Euro vom Land – und somit eine Gesamtfördersumme von 1.500 Euro.
Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Kommunen oder Vereine. Voraussetzung ist der Sitz in Baden-Württemberg.
Verkehrsminister Winfried Hermann sieht großes Potenzial in der Kombination von nachhaltiger Mobilität und umweltbewusster Energiegewinnung: „Elektromobilität macht nur mit Strom aus erneuerbaren Quellen Sinn. In Baden-Württemberg besteht ein großes ungenutztes Potential für Photovoltaik z.B. auf dem eigenen Dach. Die Verknüpfung dieser beiden Aspekte im Rahmen des BW-e-Solar-Gutscheins liegt daher nahe. Zudem ist der eigene PV-Strom sehr preisgünstig und das E-Auto ein dankbarer Abnehmer.“ Mit dem BW-e-Solar-Gutschein will das Verkehrsministerium einen Anreiz schaffen, Elektrofahrzeuge mit einer „vollen Ladung Sonne“ direkt von der jeweils heimischen PV-Anlage zu betanken.
Der Gesamtfördertopf beläuft sich auf 6 Mio. Euro. Das reicht für ca. 5.000 Anträge. Der BW-e-Solar-Gutschein versteht sich als Weiterentwicklung des bis dato bestehenden und sehr erfolgreichen BW-e-Gutscheins.
Weitere Informationen zu den detaillierten Förderkriterien sowie zur Antragstellung können jederzeit unter www.elektromobilität-bw.de oder https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-solar-gutschein.html abgerufen werden.
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg