Im Landtag wird heute abschließend die Novelle des Klimaschutzgesetzes beraten. Dazu erklärt der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), Rainer Reichhold:
„Das Handwerk in Baden-Württemberg ist für die Solarpflicht auf möglichst vielen Dächern. Das war eine unserer Kernforderungen an die neue Landesregierung. Die im Klimaschutzgesetz vorgesehene Erweiterung auf neue Wohngebäude und bei grundlegenden Dachsanierungen begrüßen wir daher. Wir haben aber Sorge, dass ein gutes Landesgesetz durch schlechte Bundesgesetze ausgebremst wird.
So macht das bundesweite Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beispielsweise bei der Strom-Eigennutzung einen völlig unlogischen Unterschied zwischen Einfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern. Beim Eigenheim entfällt die EEG-Umlage, wenn man Strom aus Sonnenenergie selbst nutzt. Dagegen wird bei Eigentümergemeinschaften der Wegfall der EEG-Umlage durch überbordende Bürokratie verhindert. Was also in einer Siedlung mit acht Häusern funktioniert, wird bei einem Haus mit acht Parteien nicht passieren. Das hilft nicht beim Quantensprung, den wir beim Ausbau der Solarenergie brauchen. Es genügt nicht, als Landesregierung Gesetze für Baden-Württemberg zu erlassen, sondern das Land muss sich in Berlin über den Bundesrat dafür einsetzen, dass Gesetze für ganz Deutschland für den Ausbau der erneuerbaren Energien verbessert werden.
In der kommenden Verordnung zum Klimaschutzgesetz muss zudem schnellstmöglich geklärt werden, was unter dem Begriff „grundlegende Dachsanierung“ konkret zu verstehen ist. Bürgerinnen und Bürger sollten sich frühzeitig darauf einstellen können, was auf sie zukommt. Das Handwerk bringt sich hier gerne mit seiner Expertise ein.
Darüber hinaus fordern wir zur Erhöhung der Akzeptanz einer umfassenderen Solarpflicht eine gemeinsame Informationskampagne mit dem Handwerk als Partner der Energiewende. Wir sind die Umsetzer vor Ort, wollen aber nicht als alleiniger Exekutor staatlicher Regulierung und damit Bote vermeintlich teurer Nachrichten der Buhmann sein. Und es braucht finanzielle Anreize, z.B. durch die Förderung begleitender Maßnahmen wie Gerüstkosten sowie für Betriebe entsprechende Investitionskredite. Die Investitionen von PV-Anlagen amortisieren sich zwar durch Eigenverbrauch und im Falle der Beteiligung Dritter auch Pachterträge, aber die Investition am Anfang ist mit erheblichen Kosten verbunden.
Ohne diese gezielten Unterstützungsmaßnahmen seitens des Landes besteht die Gefahr, dass Häuslebesitzer das Projekt schieben, bis sich die Erben darum kümmern dürfen.“
PM Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.