Martin Keppler, Hauptgeschäftsführer der im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) in Tourismusfragen federführenden IHK Nordschwarzwald, kommentiert die neue Corona-Landesverordnung mit Verwunderung: „Für unsere Unternehmen steht die notwendige Erhöhung der Impfquote genauso an erster Stelle wie der Gesundheitsschutz und die effektive Eindämmung der Pandemie. Nicht umsonst hat sich die IHK-Organisation im Land massiv für die Möglichkeiten der BetriebsärztInnen-Impfung als dritte Säule der Impfstrategie eingesetzt und Pilotprojekte zum Start initiiert. Allerdings zeigt die gerade veröffentlichte neue Verordnung schon in der Warnstufe große Ungleichbehandlungen in einzelnen Branchen. Wie sollen wir diesen Flickenteppich unseren Mitgliedern aus Handel, Gastronomie, Dienstleistung oder Freizeitwirtschaft nachvollziehbar verdeutlichen? Wie können Betriebe ihren Kunden und Gästen verständlich erklären, welche Regelung in welcher Warnstufe gilt – und warum? Schlussendlich werden wir erleben, dass mit allgemeiner Irritation und vermehrter Konsumzurückhaltung reagiert wird und Betriebe zum Prellbock werden.“
Keppler ergänzt: „Hinzu kommt, dass in bestimmten Branchen, wie in der Gastronomie, im Reisebusgewerbe und in der Veranstaltungswirtschaft, die UnternehmerInnen und deren Mitarbeitende spätestens in der Alarmstufe zu Frust-Mediatoren gemacht werden. Es braucht nicht viel Vorstellungskraft, dass sie durch solche Konflikte massive Nachteile erleiden – sei es bei den Beschäftigten selbst als auch für den Betrieb insgesamt. In den ohnehin stark von der Pandemie getroffenen Branchen werden sich so neue Nachfrageeinbrüche oder Stornierungswellen ergeben. Wir hatten gehofft, dass diese Effekte endgültig Teil der Vergangenheit sind und deshalb immer konstruktiv angeregt, politische Vorgaben mit dem nötigen Augenmaß und echter Alltagstauglichkeit zu erlassen.“
Sicherlich sei es für Branchen wie zum Beispiel den Einzelhandel positiv zu bewerten, wenn sie in den ersten beiden Stufen keine Einschränkungen hinnehmen müssten. Aber auch die Vorgabe für 3G in der Alarmstufe und deren Kontrollmaßnahmen stellten GeschäftsinhaberInnen vor schwierige Aufgaben. Für viele Unternehmende der vor der Verordnung erfassten Wirtschaftsbereiche sei für das eigene Geschäft entscheidend, dass der Erfolg ihrer Angebote in der Praxis nicht streng nach Branche zu trennen wäre – insbesondere bei den Kunden- und Gästeerwartungen: „Zum Beispiel finden schaustellerische und touristische Angebote selten isoliert statt. Das touristische Erlebnis besteht immer aus einer Kombination von Anreise, Übernachtung, Kultur, Shopping im Einzelhandel und Kulinarik. Deshalb ist ein solcher Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen für faktisch verbundene Branchen und Wertschöpfungsketten nie und nimmer zielführend“, erläutert Tourismusexperte Keppler.
Zur Praxistauglichkeit gehört für Keppler auch die rechtzeitige Veröffentlichung neuer Verordnungen, die einmal mehr sehr kurzfristig mit weit weniger als 24 Stunden Vorlauf erfolgt ist. „Dieses wiederholt praxisferne Verfahren belastet unsere Betriebe zusätzlich – insbesondere, wenn einzelne Branchen so unterschiedlich betroffen sind. Denn gerade für die Touristiker wie Busreiseanbieter ist es als ein konkretes Beispiel kaum möglich, adäquat zu reagieren, da viele Gäste in der Regel mit Vorlauf schon gebucht haben und eventuell dann unterwegs sind, wenn die Warnstufe greift. Das ist aktuell beim Indikator der Intensivbettenbelegung für die kommenden Tage mehr als wahrscheinlich. Die Problematik greift bei touristischen Reisen insbesondere für Gäste aus dem internationalen Kontext. Die Veröffentlichungspraxis muss deshalb in Zukunft einfach besser werden. Ich betone deshalb: Die Nachteile, welche die Ausarbeitung politischer Vorgaben in der Pandemie mit sich bringen, dürfen nach bald zwei Jahren Leben mit dem Corona-Virus nicht weiter aufs Konto von Unternehmen gehen, die jeden Tag kämpfen und ihr Bestes von Tag eins der Pandemie an geben. Es ist deshalb mehr als das Gebot der Stunde, die Verordnung mit Blick auf notwendige Anpassung alle vier Wochen genauestens auf ihre realen Auswirkungen und Effekte zu prüfen und dabei vorbehaltlos zu hinterfragen“, schließt Keppler.
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag