Jetzt ist die Landesregierung gefordert, für die differenzierte Betrachtung des Infektionsgeschehens mit mehreren Indikatoren zu sorgen. Das muss dringend in der kommenden Landesverordnung festgeschrieben werden. Die Wirtschaft setzt darauf, dass diese den gemäß politischer Aussage im Vorfeld der Konferenz angekündigten Benchmark bundesweit setzt. Im Sinne der Südwestunternehmen, im Sinne der Chancen für die dringend nötige wirtschaftliche Erholung der stark betroffenen Branchen“, so Wolfgang Grenke, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK), zu den Beschlüssen des Bund-Länder-Gipfels.
„Natürlich ist die Impfung auch für die Wirtschaft das wichtigste Instrument, um die Pandemie endlich zu überwinden. Deshalb sind möglichst niederschwellige Impfangebote, die zu den Menschen kommen, sowie die Betriebsärzte als direkter Draht in die Belegschaften von Unternehmen zentrale Bausteine auf diesem Weg. Weiter sensibilisiert die IHK-Organisation beispielsweise mit einer eigenen Social-Media-Kampagne Azubis für die Impfung und unterstützt so das politische Ziel eines möglichst umfassenden Impfschutzes. Gut ist, dass der Bund die Verlängerung der Überbrückungshilfen und die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld zusagt. Es darf aber nicht vergessen werden, dass die Betriebe im Land schon mit zahlreichen Maßnahmen von Hygienemaßkonzepten, über Pläne zum Gesundheitsschutz für die Belegschaften und Kunden, bis hin zu umfassenden Testungen und dem betrieblichen Impfen einen wichtigen Beitrag in der Pandemiebekämpfung geleistet haben. Ohne sie wären wir sicher nicht in der im europäischen Vergleich guten Ausgangssituation. Deshalb muss oberstes Ziel sein, die wirtschaftliche Normalität in der Breite zurückzubringen. Denn ganze Branchen hängen nach wie vor am seidenen Faden und die Fortsetzung der Testangebotspflicht belastet die Unternehmen zusätzlich.“
So erholt sich beispielsweise die Tourismusbranche in diesem Sommer nur langsam von den Folgen der pandemiebedingten Schließungen. Dazu führt der BWIHK-Präsident aus: „Zwar können Hotels, Ferienwohnungen und Restaurants in den Urlaubsregionen derzeit von einer guten Buchungslage profitieren. Allerdings sehen Stadt- und Tagungshotels, Clubs und eigentlich die komplette Veranstaltungsbranche noch kein Licht am Horizont, um endlich wieder selbst ausreichend Geld verdienen zu können. Ganz zu schweigen von der Reisebranche, für die immer neue Einreisebestimmungen für Verunsicherung bei Kunden sorgen und in der Folge zu Stornierungen. Hier hängt der Bestand vieler Existenzen stark davon ab, wie schnell sie ihr Geschäft ab jetzt wieder in einen gewinnbringenden Betriebsmodus bringen. Wenn die ‚3-G-Regel‘ für bestimmte Dienstleistungen, Veranstaltungen, die Innengastronomie und für Hotelübernachtungen jetzt dazu beiträgt, hier Planungssicherheit zu schaffen und einen weiteren Lockdown endgültig auszuschließen, kann der damit verbundene, erhebliche Mehraufwand geschultert werden. Dass hier viel von den betroffenen Branchen verlangt wird, steht nach den Erfahrungen vom Frühjahr außer Frage. Deshalb ist gut und richtig, dass solche Maßnahmen spätestens alle vier Wochen überprüft werden sollen“, schließt Grenke.
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag