Polizeiliche Empfehlungen zur Abwehr von Cyberattacken mit Verschlüsselungstrojanern

Weltweit sind Wirtschaftsunternehmen von so genannten Ransomware-Attacken betroffen. Die Angreifer verschlüsseln in den IT-Netzwerken Computer, Server, Daten und die Sicherheitskopien. In der Folge können die Betroffenen auf die verschlüsselten Bereiche nicht mehr zugreifen.

Den Angriffen folgen oft lange Betriebsausfälle der Produktion, Logistik, Verwaltung und Kommunikation. Cyber-Angriffe mit Verschlüsselungstrojanern führen zu wirtschaftlichen Schäden in Milliardenhöhe. Presseartikel beziehen sich oft auf betroffene Großunternehmen oder berichten von aufsehenerregenden Vorfällen wie die aktuelle Betriebsstörung eines nordamerikanischen Pipeline-Betreibers durch eine Ransomware-Attacke. Die Täter greifen jedoch auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens an.

Auch in Baden-Württemberg sind Firmen, Handwerksbetriebe, Arztpraxen und Kanzleien Ziel solcher Attacken. Die Täterinnen und Täter stellen ihren Opfern in Aussicht, die Daten gegen hohe Geldsummen wiederherzustellen. Zudem laden die Täterinnen und Täter häufig die Daten vor der Verschlüsselung auf eigene Speichersysteme und drohen, diese ausgespähten Daten zu veröffentlichen.

Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg aktualisiert regelmäßig das Dokument „Handlungsempfehlungen Verschlüsselungstrojaner“. Die Beachtung der polizeilichen Empfehlungen trägt dazu bei, Verschlüsselungsangriffe zu verhindern und Schäden zu minimieren. Die Polizei rät:

– Prüfen Sie die „Handlungsempfehlungen Verschlüsselungstrojaner“ gemeinsam mit IT-Fachkräften Ihrer Organisation.

– Setzen Sie die organisatorischen und technischen Präventionsempfehlungen in Ihrer Einrichtung um.

– Bereiten Sie sich auf den Ernstfall vor und üben Sie mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Umgang mit dem Ausfall der IT und die Wiederherstellung.

– Zeigen Sie gegen Ihre Institution gerichtete Cyber-Angriffe bei der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) an.

– Die ZAC steht als Zentralstelle der Polizei Baden-Württemberg allen Unternehmen, Behörden und sonstigen Institutionen, unabhängig der wirtschaftlichen Größe, zur Verfügung. Die ausführlichen polizeilichen „Handlungsempfehlungen Verschlüsselungstrojaner (Ransomware)“ können Sie auf der Webseite der ZAC abrufen: www.lka-bw.de/zac

 

PM Landeskriminalamt Baden-Württemberg

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