Die aktuelle Anpassung der Corona-Verordnung stellt Friseurbetriebe vor große Herausforderungen: Kundinnen und Kunden müssen bei Friseurbesuchen einen Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a vorlegen, die Tests müssen laut Landesregierung/Sozialministerium in offiziellen Teststellen/Testzentren vorgenommen werden.
„Für die circa 3.020 Friseurbetriebe aus dem Bezirk der Handwerkskammer Region Stuttgart bedeutet das eine enorme Belastung“, warnt Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Stuttgarter Handwerkskammer. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg werfe viele Fragen auf, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Servicetelefonen der Handwerkskammer abfangen müssen. „Interpretationsspielraum besteht beispielsweise hinsichtlich der Testung von Kindern, die eine Friseurdienstleistung in Anspruch nehmen, oder des notwendigen Nachweises der Schnelltests“, erklärt Hoefling. In Gesprächen mit dem Sozialministerium setze sich das baden-württembergische Handwerk dafür ein, dass diese Unsicherheiten schnellstmöglich ausgeräumt werden. „Unsere Mitgliedsbetriebe brauchen Klarheit und Planungssicherheit“, appelliert der Hauptgeschäftsführer.
Weitere Informationen zu den aktuellen Corona-Maßnahmen finden Sie unter www.hwk-stuttgart.de/friseure
PM Handwerkskammer Region Stuttgart