Automatikregelung ab 1. April 2021 – Bürokratischer Hickhack zum Schaden von einigen tausend Fahrschülern

Ab 1. April 2021 gilt die neue Automatikregelung, wonach Fahrschüler, die ihre Prüfung auf einem Automatikauto ablegten und nachweislich mindestens zehn Fahrstunden auf Schaltwagen und einen 15minütigen Test durchlaufen hatten, auch berechtigt sind, Schaltwagen zu führen. Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Schlüsselzahl 197 ausgewiesen.

Mit „Vorgriffs-Erlass“ vom 17. Februar 2021 teilte das Verkehrsministerium Baden-Württemberg den Fahrschulen mit, „Anträge auf Erteilung der Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl 197 können bereits vor dem 1. April 2021 gestellt werden, sofern die sachlichen und personellen Voraussetzungen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorliegen.“

Doch zu diesem Zeitpunkt hatten viele Fahrschüler ihren Antrag schon gestellt, schlicht auf Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B lautend, also nicht B mit Schlüsselzahl 197. Niemand konnte wissen, dass der Antrag auf B197 lauten muss. Hinzu kommt, dass viele Erlaubnisbehörden organisatorisch offenbar noch gar nicht auf die Annahme und Bearbeitung von Führerscheinanträgen für B197 eingestellt waren und es wohl auch jetzt noch nicht sind.

Dessen ungeachtet teilte das Verkehrsministerium Baden-Württemberg den Fahrschulen am 8. März 2021 mit, ein Fahrschüler, dessen Antrag nicht auf Erteilung der Klasse B197 laute, dürfe ab 1. April nur auf Schaltwagen geprüft werden. Damit leistet sich das Verkehrsministerium Baden-Württemberg einen Bürokratie-Aufwand, den niemand versteht. Der wirkt sich zum Nachteil tausender Fahrschüler aus, die bereits die erforderlichen Fahrstunden auf Schaltwagen absolviert haben und nun die abschließende Phase der Ausbildung und die Prüfungsvorbereitung auf einem Elektroauto, Hybrid- oder einem anderen Automatikauto durchlaufen wollen.

Eigentlich sollte die neue Automatik-Verordnung schon am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Doch auf Betreiben der Länder wurde der Termin zwecks der Vorbereitung der Verwaltung um drei Monate verschoben. Das Ministerium hat’s trotzdem nicht hingekriegt. Sollen deshalb wieder einmal die Kleinen die Dummen sein? Wir fordern im Namen der Fahrschüler eine unbürokratische, großzügige Übergangslösung, um Schaden für die Fahrschüler abzuwenden.

 

PM FAHRLEHRERVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.

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