Sie stoßen im Internet auf ein Kreditangebot einer bekannten französischen Versicherungsgesellschaft? Der Zinssatz soll bei knapp über 0 % liegen und es gibt keine Bonitätsprüfung? Aufgepasst! Höchstwahrscheinlich handelt es sich um eine Falle. Aktuell liegen dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) mehrere Beschwerden vor.
Betrüger verlangen bei Vertragsabschluss 300 €
Nach den Schilderungen deutscher Verbraucher, sollen Betroffene wie folgt in die Falle tappen. Im Internet wird nach einem Darlehen gesucht, z. B. in Höhe von 20.000 €. Über vermeintliche Anzeigen kommen Interessierte dann mit einem Herrn in Kontakt, der vorgibt, für ein namhaftes französisches Unternehmen zu arbeiten. Nach dem Austausch von Textnachrichten geben Verbraucher ihre Telefonnummer preis und erhalten anschließend einen Anruf. Es wird ein konkretes Kreditangebot unterbreitet, für eine Laufzeit von 48 Monaten und zu einem äußerst günstigen Zinssatz. Eine Bonitätsprüfung werde nicht vorgenommen und auch sonstige Sicherheiten seien nicht erforderlich. Bei Unterzeichnung des Vertrags sei lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 300 € fällig. Verbraucher, die auf das Angebot eingingen, hörten anschließend nichts mehr von dem Kreditvermittler. Das Geld war futsch.
Verbraucher sollten auf solche Angebote also niemals eingehen.
Wie lassen sich betrügerische Kreditangebote erkennen?
Wenn Unbekannte online oder telefonisch ein besonders attraktives Kreditangebot machen, ist immer Vorsicht geboten. Niemand würde heutzutage ohne Sicherheiten einen Kredit zu einem unschlagbar günstigen Zinssatz vergeben. Und Banken und Versicherungsgesellschaften prüfen vor der Kreditvergabe grundsätzlich immer die Bonität ihrer Kunden.
Die Alarmglocken sollten spätestens dann angehen, wenn eine Vorauszahlung verlangt wird, z. B. eine Bearbeitungsgebühr oder eine Provision. In Frankreich werden solche betrügerischen Offerten übrigens hart bestraft.
Strenge Regelungen bei der Kreditvergabe in Frankreich
Kreditverträge unterliegen in Frankreich sehr strengen gesetzlichen Regelungen. So muss ein Unternehmen über eine entsprechende Zulassung verfügen, um überhaupt Kredite vergeben zu dürfen. Kontrolliert wird dies von der französischen Aufsichtsbehörde „Autorité des Marchés financiers (AMF)“.
Verbraucher, die Zweifel an der Seriosität eins Darlehns aus Frankreich haben, können über die offiziellen Webseiten www.regafi.fr und www.orias.fr prüfen, ob eine Bank, eine Versicherungsgesellschaft oder ein Vermittler zur Kreditvergabe berechtigt ist.
Wenn vermutet wird, dass ein Kreditvermittler den Namen eines Unternehmens fälschlicherweise nutzen könnte (wie in unserem Beispiel beschrieben), sollten Verbraucher bei dem Institut anrufen und sich über die Kreditbedingungen und den vermeintlichen Kreditvermittler informieren.
PM Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz