Gute Nachrichten für die IHK-Ausbildungsbetriebe im Kreis Göppingen: Kleine und mittlere Unternehmen können für ihre Ausbildungsbemühungen während der Corona-Pandemie leichter eine finanzielle Unterstützung beantragen. Das im vergangenen Jahr gestartete Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurde jetzt erweitert. Darüber informiert die IHK-Bezirkskammer Göppingen, die als zentrale Stelle für alle Ausbildungsbetriebe in der Region Stuttgart die Vorprüfung dieser Ausbildungsprämien vornimmt.
Neu ist, dass die Höhe der Umsatzverluste als Voraussetzung für den Antrag gesenkt wurde. Außerdem wurde der Zeitraum der Förderung bezogen auf den Ausbildungsstart vom 01. August 2020 auf den 24. Juni 2020 vorverlegt. Dadurch könnten deutlich mehr Ausbildungsbetriebe in den Genuss einer Förderung kommen. Verlängert wurde auch der Zeitraum für Anträge auf Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit bis einschließlich Juni 2021, da viele Unternehmen weiterhin auf Kurzarbeit setzen müssen. Die Ausbildungsprämie kann noch für Verträge beantragt werden, die bis zum 15. Februar 2021 abgeschlossen werden. Von der Förderung profitieren allerdings nur Betriebe, die bis zu 249 Mitarbeiter beschäftigen.
Vor dem Hintergrund des dramatischen Einbruchs bei den Ausbildungszahlen in IHK-Berufen im Kreis Göppingen ist das Förderprogramm aus Sicht der Bezirkskammer ein wichtiges Instrument, um Ausbildungsplätze zu sichern. „Seit August letzten Jahres haben knapp 690 Unternehmen innerhalb der IHK Region Stuttgart das Programm in Anspruch genommen“, berichtet Dr. Uwe Schwab, stellvertretende Leiter der IHK-Bezirkskammer Göppingen und zuständiger Ansprechpartner für das Bundesprogramm. Vor allem die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zu beantragen, sei vielen Betrieben nicht bekannt, so der Ausbildungsexperte. Für die Leiterin des kaufmännischen Ausbilderarbeitskreises bei der IHK-Bezirkskammer Göppingen, Gabi Schwarz, geht das Förderprogramm in die richtige Richtung. „Gerade im Filstal nehmen aktuell viele Betriebe Kurzarbeit in Anspruch. Durch den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung brauchen Ausbilder und Auszubildende nicht in Kurzarbeit zu gehen, was maßgeblich der Ausbildungsqualität zu Gute kommt“, so Schwarz. Aber auch größere Betriebe sollten aus ihrer Sicht in den Genuss einer Förderung kommen, da diese genauso von der Pandemie betroffen seien.
Info: Weitere Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten sowie zur Beantragung erhalten Unternehmen unter www.stuttgart.ihk.de Nr. 4831532 sowie von Dr. Uwe Schwab, Tel.: 07161 6715 8421.
PM IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Göppingen