Ausfallfonds II für Fernsehproduktionen ohne Baden-Württemberg:Landesweiter Ausschuss für Medien- und Filmwirtschaft der Industrie- und Handelskammern ruft Ministerien zu schnellem Handeln auf

Der Ausfallfonds II für TV- und Streaming-Produktionen startet Anfang 2021 – leider ohne Beteiligung aus Baden-Württemberg. Damit verpasst das Land die Möglichkeit, der Branche eine dringend benötigte finanzielle Absicherung in schwierigen Zeiten zuzusagen. Mit dem Ausfallfonds II der Länder und Sender erhalten Produktionsunternehmen für den Zeitraum der Dreharbeiten Ausgleichszahlungen, wenn diese Coronabedingt ausfallen müssen. Allerdings sind nur Produzenten antragsberechtigt, die ihren Sitz in einem Bundesland haben, das auch eingezahlt hat in den Fonds.

„Es ist aus Sicht der Produzenten nicht nachvollziehbar, warum Baden-Württemberg als Medien- und Filmland sich diesem Fonds nicht direkt angeschlossen hat. Eine Beteiligung am Ausfallfonds II, wie sie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hoffentlich für das kommende Jahr geplant hat, ist unabdingbar. Ohne Planungssicherheit werden nur noch mehr Projekte abgesagt. Das können wir nicht wollen“, kommentiert Dominique Schuchmann, Ausschussvorsitzender und Geschäftsführer der M.A.R.K.13-COM GmbH & Co. KG. „Wir sehen, dass das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Wirtschaftsministerium und auch das Staatsministerium auf Hochtouren Hilfsprogramme auf die Beine stellen. Sie müssen jetzt dennoch schnell und koordiniert handeln, um die Auswirkungen weiterer Produktionsausfälle zu minimieren. Die Pandemie zeigt uns jeden Tag, wie sehr wir die Unterhaltung, die Informationen und Angebote der TV- und Streaming-Produzenten brauchen. Entsprechend müssen wir die Branche auch unterstützen.“ Insgesamt sollen mit dem Ausfallfonds II der Bundesländer Mittel in Höhe von bis zu 43,5 Mio. Euro für den Zeitraum 01.11.2020-30.06.2021 zur Verfügung gestellt werden.

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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