Seit heute ist das neue Portal der baden-württembergischen IHKs live geschaltet. Unter https://www.ihk-bw.digital profitieren Mitgliedsunternehmen profitieren Mitgliedsunternehmen ab sofort von einer optimierten Plattform-Lösung mit gebündelten digitalen Antragsmöglichkeiten und einer deutlich verbesserten Übersichtlichkeit zu zentralen Leistungen der IHKs.
Das Online-Zugangsgesetz (OZG) gibt hier zwar entsprechende Vorgaben und legt den rechtlichen Überbau fest, aber die Länder sind für die Setzung der Zeitrahmen, wann welche Schritte umgesetzt werden müssen, selbst verantwortlich. Nur in Bayern gibt es dazu eine Umsetzungspflicht bis zum Jahresende. Dazu betont Dr. Steffen Auer, Präsident der im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) in IHK-Digitalisierungsfragen federführenden IHK Südlicher Oberrhein: „Wir haben uns das Jahresende bewusst als Ziel gesetzt, um voran zu gehen in Baden-Württemberg und die IHK-Organisation so rasch wie möglich einheitlich und modern zu präsentieren. Wir wollen genauso eine Vorreiterfunktion bei der E-Government-Umsetzung der Wirtschaft im Land einnehmen. Dies war wahrlich nicht einfach, denn die Corona-Pandemie hat viele Personalressourcen gebunden, gerade beispielsweise im Rahmen der Soforthilfe für Unternehmen und Soloselbständige im ersten Lockdown. Deshalb sind wir froh und stolz, diese Chance zur weiteren Digitalisierung genutzt und den wichtigen Schritt jetzt geschafft zu haben.“
Das Portal bildet alle für Baden-Württemberg priorisierten IHK-Leistungen aus dem OZG-Katalog ab, die im BWIHK von der Federführung „IHK Digital“ und den Chief Digital Officern (CDOs) der Baden-Württembergischen IHKs identifiziert und umgesetzt worden sind. Dabei wurden bereits vorhandene Beantragungswege der IHKs integriert. Neue Prozesse werden über die Federführung und die CDOs so entwickelt und IHK-seitig übernommen, dass sie – soweit sinnvoll und zielführend – direkt in eine Ziel-Plattform wie das OZG-Portal integriert werden können. Ergebnis dieser Umsetzungspraxis: Über ein gemeinsames, landesweites Portal können die Leistungen einschließlich aller Nachweise sowie bidirektionaler Kommunikation abgewickelt werden. Dazu Dr. Auer: „So sind jetzt Online-Beantragungen für zentrale Services möglich – nur in speziellen Fällen, die beispielsweise aus der Verwaltungspraxis und -rechtssetzung entsprechende Vorgaben machen, müssen noch weitere Nachweise in Papierform eingereicht werden. Eine Volldigitalisierung wird mit den weiteren Schritten aus dem OZG kommen und ist unser klares Ziel, für das wir uns auch außerhalb unserer Organisation einsetzen.“
Zum Portal: https://www.ihk-bw.digital
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag