Was kostet ein Treppenlift?
Ein Treppenlift ist für viele alte Menschen, die pflegebedürftig werden und mit den Treppen in ihrer liebgewonnenen Wohnung oder ihrem Haus Probleme bekommen, eine sehr hilfreiche Lösung, um trotzdem zu Hause bleiben zu können.
Ein Treppenlift ist finanziell eine große Anschaffung. Wenn Sie aber einen Pflegegrad haben, können Sie einen Großteil der Kosten von Ihrer Pflegekasse, in der Sie ja auf jeden Fall pflichtversichert sind, als Zuschuss bekommen. Somit wird der Treppenlift für jeden erschwinglich und keiner muss deswegen sein Zuhause aufgeben. Für einen Treppenlift müssen Sie mit Kosten bis zu 10.000 Euro rechnen. Sie können aus verschiedenen Modellen auswählen und auch einen gebrauchten Treppenlift einbauen lassen. Das schmälert den Zuschuss nicht.
Vorher einen Kostenvoranschlag einholen
Ein Treppenlift kostet für den Einbau an eine sogenannte Kurventreppe etwa 10000 Euro. Darin sind sowohl die Montage als auch die Beratung mit enthalten. Wenn Sie über einen Pflegegrad verfügen (mindestens Stufe 1) erhalten Sie auf Antrag von Ihrer Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro. Das bedeutet, Sie müssten dann noch 6000 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Wenn Sie ein Ehepaar sind und auch Ihr Ehepartner einen Pflegegrad von mindestens 1 hat, sieht die Rechnung schon viel besser aus. Der Zuschuss der Pflegekasse von 4000 Euro pro Person würde verdoppelt, sodass Sie insgesamt 8000 Euro erhalten. Auf der Seite https://handicare-treppenlifte.de/ können Sie sich zum Einen über die Kosten eines Treppenlifts informieren, Modelle vergleichen und verschiedene Angebote einholen.
Beim Antrag mit der Pflegekasse keinen Fehler machen
Viele Senioren machen leider den Fehler, dass sie einen Treppenlift kaufen und einbauen lassen und erst nachträglich den Antrag bei der Pflegekasse stellen. Das ist leider falsch und wird zu einer Ablehnung führen. Zum Einen muss zuerst der Antrag auf einen Zuschuss für einen Treppenlift bei der Pflegekasse gestellt werden und auch mehrere Kostenvoranschläge vorgelegt werden. Erst nach einem positiven Bescheid dürfen Sie den Treppenlift kaufen und auch einbauen lassen. Sie müssen auch VOR der Antragstellung auf einen Zuschuss bereits einen Pflegegrad von mindestens 1 haben. Sie können sich nicht nachträglich eine Pflegebedürftigkeit bescheinigen lassen, wenn der Lift schon gekauft und eingebaut ist. Wenn Sie oder Ihr Ehepartner noch keinen Pflegegrad haben, sollten Sie bei Vorlegen der Voraussetzungen unbedingt zunächst einen Pflegegrad beantragen. Das kann über Ihren Hausarzt, der Sie auch dazu berät, erfolgen oder über die Krankenkasse, die den Antrag dann an die zuständige Pflegekasse weiterleitet. Die Pflegekasse ist meist zu Ihrer Krankenkasse zugeordnet und beauftragt dann einen Gutachter, der Sie zu Hause aufsucht, die Pflegebedürftigkeit prüft und anschließend innerhalb von 5 Wochen ein Gutachten anfertigt.
Neu oder Gebraucht – beides möglich
Auch einen gebrauchten Lift, der natürlich technisch überholt und einwandfrei sein sollte, können Sie kaufen. Den Zuschuss bekommen Sie trotzdem in der Höhe von bis zu 4000 Euro pro Versichertem. Als Antragsgrund wird eine Verbesserung des Wohnumfeldes gewählt. Ziel der Pflegekasse ist natürlich auch, dass die Pflegebedürftigen nach Möglichkeit so lange es geht zu Hause bleiben. Die Kosten eines Pflegeheimplatzes wären sehr viel höher. Auch der Vermieter kann gegen einen Treppenlift keine Einwände haben. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
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PM