Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Kosten bei Restschuldversicherungen schützen

Zur zweiten Marktuntersuchung der BaFin zu Restschuldversicherungen erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherpolitik, und Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss:

Verbraucherinnen und Verbraucher werden bei Abschluss eines Kreditvertrages auch weiterhin in oftmals unnötige und überteuerte Restschuldversicherungen gedrängt. Die zweite Marktuntersuchung der BaFin zu Restschuldversicherungen offenbart hier nach wie vor große Defizite beim Verbraucherschutz. An den stark überhöhten Provisionen, die von den Versicherungsunternehmen an die Kreditinstitute geleistet werden, hat sich seit der letzten Untersuchung 2017 nichts geändert. Es fehlt immer noch an transparenter Aufklärung über Notwendigkeit, Kosten und die Freiwilligkeit des Abschlusses einer Restschuldversicherung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es weiterhin schwer, den Effektivzinssatz aus Kreditvertrag plus Restschuldversicherung zu erm itteln. Auch die Informationen zum gesetzlichen Widerrufsrecht werden vielfach hinter wohlklingenden Werbebotschaften in einem sogenannten Welcome-Letter versteckt.

Die Bundesregierung muss jetzt endlich ihren lange angekündigten Gesetzentwurf vorlegen und Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv vor überhöhten und unnötigen Kosten bei Restschuldversicherungen schützen. Unsere Forderungen haben weiter Bestand: Die Kosten für Restschuldversicherungen müssen auf 1,5 Prozent des versicherten Darlehensbetrags gedeckelt werden. Der Abschluss des Restschuldvertrags ist von dem des Kreditvertrages zeitlich zu entkoppeln. Ein verpflichtendes doppeltes Preisschild muss auf einen Blick sichtbar machen, welche zusätzlichen Kosten die Restschuldversicherung verursacht. Und die Restschuldversicherung darf nicht aus dem entsprechenden Kredit finanziert werden. Nur so können die Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten klar und einfach erkennen und eine Restschuldversicherung abschließen, die ihnen auch wirklich zu Gute kommt. Es ist ein echter Skandal, dass die Bundesregierung hier weiter die Hände in den Schoß legt und Verbraucher und Verbraucherinnen seit vielen Jahren hängen lässt. Sie darf sich nicht länger vor ihrer Verantwortung drücken und muss unverzüglich ihren angekündigten Gesetzentwurf für einen Provisionsdeckel bei Restschuldversicherungen vorlegen.

Hintergrundinformation:

Beim Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags werden häufig Restschuldversicherungen mit vereinbart. Sie sollen Verbraucherinnen und Verbraucher davor schützen, im Fall von Krankheit, Tod oder Arbeitslosigkeit ihre Kreditraten nicht zahlen zu können. Die Grüne Bundestagsfraktion hat in dem Antrag „Effektiver Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen“ ihre Vorschläge für mehr Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen vorgelegt, den Sie hier finden: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/143/1914386.pdf

 

PM BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag

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