Lieferketten von Unternehmen sind seit Beginn der Corona-Krise in den Blickpunkt geraten und auch für Otto-Normalbürger ein Thema, seit sich Warenlücken in Supermarkt-Regalen auftaten. Oft war da die Unterbrechung der Lieferkette die Ursache. Ein Lastwagen, der neue Ware aus dem Ausland bringen sollte, stand irgendwo am Zoll oder wurde wegen des Lockdowns gar nicht mehr beladen. Was den Verbrauchern im Supermarkt auffiel, machte und macht auch vielen Unternehmen in der Region Probleme, wie Lothar Lehner vom BVMW aus Gesprächen weiß. In manchen Firmen geht nichts mehr, weil irgendein Teil wegen Corona-Maßnahmen im Lieferland nicht produziert oder verschickt werden kann. Reiner Tillmann aus Albershausen, Rechtsanwalt und
Insolvenzverwalter bei in der Stuttgarter Kanzlei Wallner-Weiß, kann Lehners Einschätzung nur bestätigen. „Viele Industriebetriebe sind durch gestörte Lieferketten massiv beeinträchtigt.“ Unternehmen rät Tillmann unter anderem, sich von einzelnen Zulieferern unabhängiger zu machen und nach einer Alternative zu suchen. Jetzt gelte es vor allem auch Planungsprozesse zu verbessern, sich enger mit Kunden und Lieferanten abstimmen, Durchlaufzeiten zu optimieren, die Digitalisierung zu forcieren, kritische Lieferketten abzusichern und die Liquidität konsequent zu steuern. Mittelfristig sei das Zurückfahren der Just-in-time-Produktion und des globalen Outsourcings angebracht, so Tillmann.Der Fachanwalt für Insolvenzrecht rechnet damit, dass ab Oktober die Zahl der Firmen, denen die Puste ausgeht, rapide ansteigen wird. Dabei bezieht sich Tillmann auf eine Umfrage des Ifo-Instituts, wonach zahlreiche Firmen sich durch den Kampf gegen das Coronavirus in ihrer Existenz bedroht fühlen. Bei einer existenziellen Bedrohung seine eine Sanierung des Unternehmens unter Insolvenzschutz sinnvoll, rät Tillmann. Damit könnten die wirtschaftliche Existenz des Unternehmers gesichert und Arbeitsplätze und Geld der Gläubiger am ehesten gerettet werden. Wichtig sei jedoch, dass der Firmeneigentümer den richtigen Zeitpunkt für ein solches Verfahren erkenne.
Gestörte Lieferketten durch Corona sind das eine, das andere ein geplantes Gesetz. Das soll den Unternehmer verpflichten zu kontrollieren wie die von ihm georderte Ware im Ausland, vor allem in asiatischen und afrikanischen Ländern, produziert wird. Im Auge hat der Gesetzgeber vor allem die Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen und von Menschenrechten, Stichwort Kinderarbeit. Die Ziele des Gesetzes seien ja aller Ehren wert, so Lehner, „doch wie soll das in der Praxis aussehen?“ Der Kreisvorsitzende des BVMW äußerte strake Zweifel an den Kontrollmöglichkeiten eines deutschen Unternehmers. „Die großen Konzerne haben vielleicht ja noch Leute vor Ort, die das übernehmen können, aber ein kleiner Mittelständler kann es sich nicht leisten, immer erst die Produktionsbedingungen zu kontrollieren, bevor er einen Auftrag erteilt“, kritisierte Lehner und wendet sich gegen den impliziten
Generalverdacht gegen den Mittelstand. „Als hätten die Unternehmer nur eines im Sinn, die Menschen in den Herstellerländern auszubeuten“, so Lehner.PM Lothar Lehner Selbständiger Repräsentant des BVMW e. V.