EVF leitet Mehrwertsteuersenkung an Kunden weiter

Der Bundestag hat am 29.06.2020 das „Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ verabschiedet. Vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 werden unter anderem die Mehrwertsteuersätze von 19% auf 16 % beziehungsweise von 7 % auf 5 % reduziert. 


Die EVF ist als lokaler Versorger bestrebt ihren Kunden möglichst attraktive Preise anzubieten. Ziel des Unternehmens ist es deshalb, den mit der Mehrwertsteuersenkung verbundenen Aufwand möglichst gering zu halten. Dies bedeutet, dass bereits bestehende Dokumente für den kurzen Zeitraum, wenn möglich, nicht geändert und die Abschläge auf die Energie- und Wasserlieferung unverändert beibehalten werden.
Die EVF wird den jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz in den Abrechnungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für alle Rechnungspositionen zu Gunsten der Kunden berücksichtigen.
Bei Fragen können sich die Kunden mit ihren Anliegen gerne an den Kundenservice (Telefon: 07161 – 6101-235 oder EMail: kundenservice@evf.de) der EVF wenden.

PM Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG  

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