Ab 1. Juli 2020 können Gastronomen Anträge auf Stabilisierungshilfe über das landesweite Portal der Kammern stellen
Gute Nachricht für die Branche im Kreis Göppingen: Die infolge der Corona-Pandemie wirtschaftlich in Not geratenen Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes im Kreis Göppingen können ab morgen weitere finanzielle Hilfen des Landes Baden-Württemberg beantragen. Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können Hotel- und Gaststättenbetriebe ab 1. Juli Anträge auf die neue Stabilisierungshilfe Corona stellen. Darauf weisen jetzt die DEHOGA-Kreisstelle Göppingen und die IHK-Bezirkskammer Göppingen gemeinsam hin. Die Hilfen sollen schnell bei den Betrieben ankommen. Das durch die Corona-Pandemie besonders belastete Hotel- und Gaststättengewerbe erhält damit im Anschluss an die Soforthilfe des Landes und des Bundes eine ergänzende Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für weitere drei Monate. Für die Beantragung müssen Antragsteller das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular gemeinsam mit einer Liquiditätsplanung und einem Bescheid ihres Steuerberaters auf dem Portal der Kammern hochladen unter www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de. Hilfestellung bei der Feststellung der Antragsberechtigung sowie bei der Beantragung bietet ab Mittwoch, 1. Juli die Corona-Hotline der IHK Region Stuttgart unter 0711 2005 1677. Auskünfte erteilt auch die die IHK-Bezirkskammer Göppingen unter 07161-6715-0.
„Die Hilfen, für die wir uns beim Land massiv eingesetzt haben, sind ein starkes Signal für unsere Branche“, begrüßt DEHOGA-Kreisvorsitzende Susanne Weißkopf den Start des Programmes. Damit die dringend benötigten Hilfen schnell bei den Betrieben ankommen, wird die Abwicklung des Programms erneut über die L-Bank sowie die Industrie- und Handelskammern laufen. „Wir freuen uns, dass unsere IHK-Bezirkskammer Göppingen bei der Antragsprüfung wieder an Bord ist, damit die Auszahlungen schnell in die Wege geleitet werden können“, betont Göppingens IHK-Bezirkskammerpräsident Wolf Martin. Das IHK-Team in Göppingen hatte sich bereits bei der Soforthilfe stark engagiert. Martin sieht deswegen die gesamte IHK Region Stuttgart für die neue Aufgabe als gut aufgestellt an. Auch Hans-Ulrich Kauderer vom Badhotel Stauferland in Bad Boll, der in der Göppinger IHK-Bezirksversammlung die Interessen seiner Branche vertritt, begrüßt die neuen Hilfen. „Der Start der Stabilisierungshilfe ist eine wirklich gute Nachricht, denn unsere Betriebe waren gleich zu Beginn der Corona-Krise von Restriktionen und Schließungen hart betroffen“, so der Hotelier. Der Zuschuss wird erst nach erfolgreicher Prüfung auf das in dem Antrag angegebene Konto ausgezahlt. Die IHK Region Stuttgart ist für die Vorprüfung der Angaben zuständig. Die L-Bank führt dann die endgültige Bewilligung und Auszahlung durch.
So funktioniert die Stabilisierungshilfe Corona (Programminformationen des Landes Baden-Württemberg)
- Die Stabilisierungshilfe Corona wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Betroffene Betriebe erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Auf eine Deckelung der Betriebsgröße wird dabei verzichtet, damit alle Betriebe im Land eine entsprechende Unterstützung erhalten können.
- Der Liquiditätsengpass wird auf Basis des betrieblichen Sach-, Personal- und Finanzaufwands des Antragsstellers berechnet. Antragsteller müssen wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder als Freiberufler und Soloselbständige im Haupterwerb tätig sein. Das bedeutet, dass ihr Unternehmen mehr als 50 Prozent seines Umsatzes mit Tätigkeiten in der Branche erwirtschaftet.
- Für die Beantragung müssen Antragsteller das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular gemeinsam mit einer Liquiditätsplanung und einem Bescheid ihres Steuerberaters auf dem Portal der Kammern unter www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de (ab Mittwoch) hochladen. Die Steuerberaterin oder der Steuerberater müssen mit dem Bescheid bescheinigen, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Das Antragsformular sowie das Formular zur steuerberaterlichen Bescheinigung finden sich auf der Website des Wirtschaftsministeriums.
PM IHK Region Stuttgart