Für mehr als 200 angehende und zukünftige Finanzanlagenvermittler im Kreis Göppingen kommen jetzt massive Veränderungen und höhere Kosten zu, sollte es nach den Plänen der Bundesregierung gehen. Diese beabsichtigt, die Erlaubnis- und Aufsichtszuständigkeit für Finanzanlagenvermittler von der IHK weg auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu verlagern.
Das hat jetzt Vertreter der lokalen IHK-Bezirkskammer Göppingen auf den Plan gerufen, die sich öffentlich gegen die geplante Gesetzesänderung aussprechen. „Wir haben eine klare Rückmeldung unserer Mitgliedsunternehmen: Die Erlaubnis- und Aufsichtszuständigkeit für Finanzanlagenvermittler sollte unbedingt bei unserer IHK verbleiben“, betont Göppingens IHK-Bezirkskammervizepräsidentin Edith Strassacker. Die IHK verfüge über jahrelange Erfahrung in den gewerblichen Erlaubnis- und Aufsichtsverfahren. Außerdem würden sehr viele Vermittler und Existenzgründer die IHK für Einzelfallberatungen intensiv nutzen. „Das kann doch so ortsnah, persönlich und mit hohem Qualitätsniveau nur eine IHK schaffen, die nah am Kunden ist – anders als eine zentrale Organisation wie die BaFin“, befürchtet Strassacker.
„Für viele Vermittler aus dem Kreis Göppingen ist die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler eine Nebentätigkeit, die sie bei steigenden Kosten aufgeben müssten“, betont auch Jens Rehm von der gleichnamigen Versicherungsagentur in Geislingen, der die Interessen aller Vermittler aus dem Kreis Göppingen in der IHK-Bezirksversammlung vertritt und zugleich auch Mitglied der IHK-Vollversammlung in Stuttgart ist. Nach Schätzungen werden sich die Kosten für eine Erlaubnis eines Kleingewerbetreibenden im Verhältnis zu den IHKs auf das Fünffache erhöhen. Für Vertriebsgesellschaften lägen die Kosten für eine Erlaubnis sogar um das Achtfache höher. Er befürchtet, dass die angehenden Vermittler sich erhöhten Anforderungen, wie etwa dem Durchlaufen eines Nachweisverfahrens, ausgesetzt sehen, die an eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz gestellt werden. Diese zusätzlichen Auflagen und Kosten führen jedoch dazu, dass kleine Vermittler zu Gunsten weniger großer Finanzdienstleister verdrängt werden. Das könne nicht das Ziel eines Gesetzes sein. Rehm sieht aber noch weitere Vorteile, wenn die IHK weiterhin die ihr übertragende Aufgabe erfüllt. Neben der Erlaubniszuständigkeit für Finanzanlagenvermittler ist die IHK auch zuständige Stelle für Versicherungs- und Immobiliardarlehensvermittler sowie Immobilienmakler. Die durch das Gesetz geforderten Erlaubnisvoraussetzungen sind annähernd deckungsgleich. Aufsichtsrechtliche Eingriffe können damit zeitnah, effektiv und umfassend erfolgen. „Da die meisten Vermittler in mehreren Geschäftsfeldern tätig sind, haben sie durch das ‚One-Stop-Shop‘-Prinzip bei der IHK den Vorteil, die Erlaubnisse nur bei einer einzigen Stelle beantragen zu müssen“, bestätigt der Versicherungsexperte aus Geislingen.
PM IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Göppingen