Corona-Stufenplan für Baden-Württemberg stößt auf Unverständnis bei Dienstleistern

Trotz der angekündigten Lockerungen für weitere Dienstleistungsunternehmen ab dem 11. Mai stößt der Corona-Stufenplan für Baden-Württemberg auf teilweise erhebliche Kritik in einzelnen Branchen. Nachbesserungsbedarf bestehe insbesondere bei Sport- und Fitnesseinrichtungen, die erst im vierten Schritt ab Pfingsten wieder tätig werden dürfen.

„Die Öffnungsperspektive ab 11. Mai für personennahe Dienstleister wie Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios, Spielbanken, Freiluftsportanlagen oder Fahrschulen sichert Existenzen und Arbeitsplätze“, so Thomas Albiez, Hauptgeschäftsführer der für den BWIHK bei Fragen der Dienstleistungswirtschaft federführenden IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg. „Das ist der richtige Schritt. Viele dieser Kleinstunternehmen können nicht viel länger durchhalten und sind darauf vorbereitet, die erforderlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz umzusetzen.“

Gleiches gelte aber auch für viele weitere Dienstleister. „Es ist kaum vermittelbar, warum beispielsweise Fitnessstudios und Tanzschulen in Baden-Württemberg nur eine relativ vage Öffnungsperspektive erst nach Pfingsten erhalten. Selbst die Gastronomie – die mit weiteren Hilfsprogrammen rechnen kann – darf in Baden-Württemberg unter Auflagen bereits vor Pfingsten wieder öffnen“, fasst Albiez zusammen. Auch in Nordrhein-Westfalen und in der Schweiz sei ein Besuch in Fitnessstudios unter Auflagen zum Gesundheitsschutz bereits wieder ab 11. Mai möglich.

„Es besteht dringender Harmonisierungsbedarf und es braucht ein früheres Öffnungsdatum für diese Dienstleister. Ein bundesweiter Flickenteppich und Wettbewerbsnachteile für baden-württembergische Dienstleister muss verhindert werden“, so Albiez.

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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