Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) begrüßt das wichtige Signal der Landesregierung für die Tourismuswirtschaft. „Die IHK-Organisation hat bereits deutlich auf Bedeutung und vor allem die Wertschöpfung der wichtigen touristischen Sektoren für Baden-Württemberg und ganz Deutschland hingewiesen. Diese liegt seit Wochen brach, was eine ganze Erfolgsbrache an den Rand ihrer Existenz bringt. Insbesondere die Gastronomie und das Beherbergungsgewerbe brauchen jetzt klare wirtschaftliche Perspektiven. Insofern ist es mehr als geboten, wenn in Länderverantwortung zeitnah Ausflugsverkehr, Tagestourismus und Reisen in den Destinationen des Landes wieder möglich gemacht werden“, so Martin Keppler, Hauptgeschäftsführer der für den BWIHK in Tourismusfragen federführenden IHK Nordschwarzwald.
Allerdings ergänzt Keppler, müssten als weiterer Baustein des Konzeptes ein konkreter Zeitplan sowie klare Hygiene- und Abstandsregelungen möglichst zügig kommuniziert werden, damit sich die Betriebe auf die Wiedereröffnung mit allen gegebenen Sicherheits- und Hygienevorkehrungen einrichten könnten. Schließlich dürfe das schrittweise Wiederanfahren aller Bereiche der Tourismuswirtschaft nicht zur Erhöhung der Infektionszahlen führen, die dann wieder Rückschritte und noch tiefere wirtschaftliche Not bei den Unternehmen und Verunsicherung bei Mitarbeitern, Gästen und Kunden verursachten.
Auch gibt es aus Sicht der IHK-Organisation einen weiteren Aspekt, der in jedem Fall ebenso berücksichtigt werden müsste: Gerade in grenznahen Regionen braucht es zwingend einheitliche Konzepte. „Es darf nicht sein, dass Destinationen wie der Bodensee und das angrenzende Allgäu unterschiedlichen Kriterien und Zeitplänen folgen. Solche Wettbewerbsverzerrungen ersticken mögliche Erfolge im Keim und bringen Unruhe wie Unsicherheit bei Betrieben wie Konsumenten. Wir können nur gewohnt qualitativ hochwertige touristische Erlebnisse und ein erfolgreiches Wiederhochfahren des Tourismus erreichen, wenn vom Start weg ganzheitlich gedacht und gehandelt wird“, führt Keppler aus. Er begrüßt deshalb ausdrücklich die Termine, welche mit dem bayerischen Öffnungsprogramm deckungsgleich sind, rät aber dringend zu einem ebenfalls inhaltlich abgestimmten Vorgehen mit dem Nachbarbundesland. Klar sei im bisher veröffentlichten Entwurf auch nicht, wie Freizeitdienstleister, Guides oder gewerbliche Outdoor-Angebote behandelt werden.
Die IHK-Organisation betont, dass Unternehmen wie Bevölkerung eine klare Perspektive brauchen, damit das gesellschaftliche Leben unter neuen Vorzeichen wieder starten kann. Praktikable Lösungen und Maßnahmen sind hierfür notwendig. Eine generelle maximale Belegungsquote lehnt der BWIHK, im Sinne der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen, ab. „Natürlich wollen und müssen die Unternehmen die gebotenen Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen einhalten. Eine Belegung hängt allerding maßgeblich von der Struktur des jeweiligen Unternehmens und den Räumlichkeiten ab. Ich weiß, dass die Unternehmen aus Hotellerie, Gastronomie, Campingwirtschaft und Freizeitbranche sich bereits Gedanken gemacht haben und flexible Lösungen zum Schutz ihrer Gäste anbieten können“, ist sich Keppler sicher.
Die Industrie- und Handelskammern stehen in bewährter Weise administrativ beim neuen Soforthilfeprogramm für das Gastgewerbe bereit. Gleichzeitig seien weitere finanzielle Unterstützungsprogramme für die Reise- und Eventbranche vonnöten. Durch die, bis zum 14. Juni, bestehende weltweite Reisewarnung sowie das Verbot von Events und Großveranstaltungen bis mindestens 31. August stünden diese Unternehmen für 2020 bisher fast ohne Umsatz da. Gerade Reisebüros, Reiseveranstalter, Busunternehmen sowie die gesamte Veranstaltungsbranche hätten im Moment keine Aufträge und könnten auch weiter nicht absehen, wann ihr Geschäft wieder im zumindest kostendecken Umfang laufen werde.
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag