Nach Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg dürfen ab heute u. a. amtlich anerkannte Schulen für die Ausbildung von Fahrlehreranwärtern und Berufskraftfahrern ihren Betrieb unter Beachtung vorgegebener Hygienebestimmungen wieder aufnehmen.
Für Fahrschulen hingegen soll der Lockdown weitergelten. Eine Wiederaufnahme des Ausbildungsbetriebs soll nach einer Mitteilung des Landesverkehrsministeriums vom 3. Mai 2020 gesamtumfänglich frühestens ab 25. Mai zugelassen werden.
Die Fortdauer des Verbotes ist, besonders auch mit Blick auf die eingangs erwähnten Ausbildungsstätten, unverhältnismäßig und verschärft die ohnehin prekäre wirtschaftliche Lage vieler Fahrschulen unseres Bundeslandes in unverantwortlicher Weise.
Viele unserer Mitglieder lassen sich diese unbegründete, ihre Existenz bedrohende Diskriminierung nicht bieten und werden dagegen klagen. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. wird sie dabei nach Kräften unterstützen.
PM FAHRLEHRERVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.