Verbraucherkommission fordert finanzielle Absicherung für Verbraucher im Fall von Zwangsgutscheinen für Eintrittskarten oder Abos

Mit Skepsis betrachtet die Verbraucherkommission Baden-Württemberg das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur geplanten Gutscheinregelung für Verbraucher, die wegen der Corona-Krise Eintrittskarten oder Abos nicht nutzen können. Der Grund: Bei einem solchen Modell sollen Verbraucherinnen und Verbraucher die Lasten über eine Gutscheinlösung einseitig tragen – denn das Risiko wird auf sie abgewälzt.

Gleichzeitig erkennt das Gremium die gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen, die durch solidarisches Zusammenhalten bewältigt werden müssen. Sollte aber eine Gutscheinlösung beschlossen werden, die eine Wahlfreiheit über Auszahlungen ausschließt, dann sind aus Sicht der Verbraucherkommission folgende fünf wesentliche Aspekte zu beachten:

  • Wenn per Gesetz Zwangsgutscheine eingeführt werden, müssen diese auch durch den Staat insolvenzgesichert sein.
  • Überdies ist eine Laufzeit über die normale zweijährige Frist für Gutscheine hinaus bis Ende des Jahres 2025 wünschenswert.
  • Die Art der Ersatzleistungen müsste sehr flexibel gehandhabt werden.
  • Weiter sieht die Verbraucherkommission die Notwendigkeit einer Pflicht, die Gutscheinbesitzer beispielsweise alle 6 Monate zu erinnern, dass sie einen Gutschein besitzen, verbunden mit der Aufforderung ihn auch einzusetzen.
  • Außerdem müsste beim (Online-) Kauf explizit und deutlich die Frage nach einem Gutschein gestellt und um Einlösung gebeten werden.

Die Verbraucherkommission hofft, dass diese aus Verbrauchersicht wichtigen Regelungen in den Gesetzgebungsprozess noch mit einbezogen werden.

 

PM Verbraucherkommission Baden-Württemberg

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