Bund und Länder haben Eckdaten für eine schrittweise Lockerung der Corona-Beschränkungen beschlossen. Für den Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT) handelt die Politik im Abwägen von Gesundheitsschutz und wirtschaftlichen Erfordernissen verantwortungsvoll; allerdings erwartet der Verband einheitliche und klare Regelungen insbesondere auf die Öffnung der Bildungseinrichtungen und der notwendigen hygienischen Schutzausrüstung.
„Wir befinden uns alle in einer nie dagewesenen Ausnahmesituation. Vor diesem Hintergrund meistert die Politik bisher die Gratwanderung zwischen dem Gesundheitsschutz und der Vermeidung eines gesamtwirtschaftlichen Desasters bisher verantwortungsvoll, dies erkennen wir ausdrücklich an. Auch die weitgehende Einigung auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen begrüßen wir. Nun wird entscheidend sein, dass es für das schrittweise Hochfahren des Landes einheitliche und klare Regelungen gibt, die schnell und transparent kommuniziert werden“, sagt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
Auch aus Sicht des Handwerks ist es richtig, bei der Öffnung von Schulen zunächst mit den Abschlussklassen zu starten. Der Handwerkstag geht davon aus, dass die Bildungszentren des Handwerks in Baden-Württemberg parallel zu den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen am 4.5.2020 ebenfalls starten können. Reichhold warnt: „Bei der Überarbeitung der Corona-Verordnung darf die Landesregierung die handwerklichen Bildungsstätten nicht vergessen. Eine Regelung zu beruflichen Schulen schließt nicht automatisch das Angebot der handwerklichen Bildungsstätten mit ein, hier benötigen wir eine ausdrückliche Klarstellung. Selbstverständlich wird das Handwerk bei der Öffnung der Einrichtungen ebenfalls sukzessive vorgehen und zunächst mit den relevanten Prüfungskursen beginnen – bei einem umfassenden Gesundheitskonzept.“
Zahlreiche Handwerksunternehmen haben in den zurückliegenden Wochen unter strikter Beachtung gesundheitsspezifischer Vorgaben einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Versorgung vor Ort sicherzustellen, öffentliche und private Infrastrukturen zu warten und in Gang zu halten und besonders im Bereich des Gesundheitswesens hygienische Standards aufrecht zu erhalten. Angesichts dessen ist es wohlbegründet, dass nun auch sogenannte Mischbetriebe des Handwerks mit Handelsbereich – z.B. Kfz- und Fahrradhändler – ihre Geschäfte wieder umfassend öffnen können. „Leider gibt es aber beim Thema Schutzkleidung keine Klarheit. Was heißt es beispielsweise für Friseure, wenn diese ´Hygiene-Konzepte` vorlegen müssen? Ohne Schutzmasken wird es hier kaum gehen. Aber sind diese nun zwingend oder nicht?
In welcher Qualität müssen sie vorliegen? Kümmern sich Bund oder Land zentral um die Beschaffung? Sehr bedauerlich wäre, wenn hier die Beschaffung den Handwerksbetrieben ausschließlich selbst überlassen bliebe und dies für eine Öffnung vorausgesetzt würde. Damit wäre kein annähernd fairer Wettbewerb möglich, angesichts der angespannten Versorgungslage.“
Bei einer Maskenpflicht würde alleine das Bauhaupt-, Ausbau- und Nebengewerbe im Land mit rund 200.000 Beschäftigten – bei konservativer Schätzung – pro Woche etwa eine Million Einwegmasken benötigen, das gesamte Landeshandwerk wohl mindestens drei Millionen. Reichhold fordert: „Hier muss die Landesregierung schnell für klare Vorgaben sorgen und dafür, dass diese Vorgaben überhaupt realistisch eingehalten werden können.“
PM Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.