Zugleich sehen sich die kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg einem wiehernden Amtsschimmel beim „Soforthilfe Antrag“, der seinen Namen nicht verdient, gegenüberstehen. Lehner: „seit der Veröffentlichung des Antrags haben sich knapp 100 verunsicherte Unternehmer*innen der BVMW-Geschäftsstelle, teilweise verzweifelt gemeldet.“ Weshalb? Es gibt beim Sofort-Hilfeantrag für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen große Unterschiede bei der Antragstellung in Baden-Württemberg im Vergleich zu beispielsweise Bayern, Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen. Der Antrag aus Baden-Württemberg umfasst 7 Seiten mit Querverweis sowie 9 SeitenRichtlinien, komplizierten Fußnoten, und ca. 14 Seiten-FAQ`s des Wirtschaftsministeriums, insgesamt bis zu 30 Seiten lang und wenig attraktiv, mit hohen Hürden für SoloSelbständige und kleine Mittelständler. Bayern hat im Antrag lediglich 2 Seiten und viel weniger FAQ`s. Und diese sind, wie politisch angekündigt, äußerst unbürokratisch formuliert. Ein attraktives Zuschussprogramm für SoloSelbständige und kleine Mittelständler. Ein weiteres Damoklesschwert für die kleinen Unternehmen: Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen, und was die Unternehmer*innen noch mehr irritiert, etwaige Falschangaben oder Fehler werden mit Androhung hoher Bußgelder und Gefängnisstrafen geahndet.
Lehner erhält von seinen Mitgliedern dazu Rückmeldungen wie diese: „Dies ist genau der Punkt, das Privatvermögen, was ich mit über Jahre angespart habe, zuerst auszugeben,
ist ein Unding“. Eine andere Stimme: „vollkommen richtig – da klafft eine Lücke und eine Ungerechtigkeit gegenüber kleinsten, kleinen und kleinen mittelständischen Unternehmen“. Eine weitere Stimme meint: „… genau wegen diesen Details, habe ich gestern und heute noch nicht den Antrag gestellt. Die rechtlichen Folgen sind nicht absehbar.“Lehner weiter:“ es ist jetzt an der Zeit, der Gewaltenteilung zwischen Legislative (Parlament) und Exekutive (Verwaltung) eine neue Qualität zu geben. Die Politik beschließt großzügige Hilfen, die auf der psychologischen und tatsächlichen Bühne des Lebens von den Verwaltungen ins Negative gedreht werden. Hier sind die Parlamente gefordert, das Heft wieder in die Hand zu nehmen.“
Von den Soforthilfen profitieren in erster Linie Großunternehmen und Konzerne. Hier muss der Gesetzgeber schnellstens mit Liquidität sichernden Maßnahmen nachbessern. Die vom Bundeswirtschaftsminister für den Kernmittelstand zugesagten Kredite und Bürgschaften helfen bestenfalls mittel- und langfristig, aber nicht in der akuten Notsituation. Die mittelständischen Unternehmer brauchen jetzt keine Sterbeversicherung, sondern direkte Finanzspritzen. Andernfalls droht auch in Region Stuttgart ein wirtschaftlicher Kahlschlag ungeahnten Ausmaßes.“
PM Lothar Lehner Selbständiger Repräsentant des BVMW e. V.