Die EVF setzt Zahlungsmoratorium der Bundesregierung um

Die EVF kommt ihren Kunden entgegen und unterstützt damit die Verbraucher und Unternehmen während der Corona-Krise. Das bei der EVF bereits umgesetzte Zahlungsmoratorium erlaubt es, Verbrauchern und Kleinstunternehmen Zahlungen für Energie und Wasser (i.d.R. Abschläge) vorerst bis zum 30. Juni 2020 auszusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Zahlungsausfälle zu verzeichnen haben, die auf die Ausbreitung der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) zurückzuführen sind. 


Die EVF als regionaler Versorger möchte mit der schnellen Umsetzung der festgelegten Vorgaben betroffene Kunden in dieser schwierigen Zeit unterstützen und als Energie-Partner zur Seite stehen. Um das Zahlungsmoratorium in Anspruch zu nehmen, benötigt die EVF von ihren Kunden einen schriftlichen Nachweis über die finanzielle Notlage aufgrund des Corona-Virus. Nach Erhalt des schriftlichen Nachweises wird jeder Einzelfall geprüft.
Es muss beachtet werden, dass es sich bei dem Zahlungsmoratorium um eine zeitlich befristete zinslose Stundung des Energie- und Wasserverbrauchs bis zur nächsten Jahresverbrauchsabrechnung handelt.
Kunden können sich mit ihren Anliegen an den Kundenservice (Telefon 235, E-Mail: kundenservice@evf.de) der EVF wenden.

PM Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG  

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