„Landtag und Landesregierung haben mit den heutigen Maßnahmen das richtige Zeichen gesetzt, sich mit aller Macht gegen die Krise zu stemmen und dabei eine drohende Insolvenzwelle abzuwenden. Diese Gefahr ist absolut greifbar, wenn wir nicht unverzüglich Hilfen in die Betriebe bekommen. Für die meisten Branchen geht es dabei mit Blick auf ihre Liquidität und Rücklagensituation um wenige Wochen, für kleine Unternehmen – gerade, wenn sie null Umsätze bei weiter laufenden Ausgaben haben – sogar um Tage“, so Wolfgang Grenke, der Präsident des Baden-Würtembergischen Industrie und Handelskammertags (BWIHK).
Der BWIHK-Präsident betont nachdrücklich: „Deshalb müssen wir in der Umsetzung vor allem zwei Dinge unverzüglich anpacken. Erstens den branchenoffenen Härtefallfonds zur Soforthilfe. Oft sind es durch die Wucht der Ereignisse und notwendig gewordenen Maßnahmen gerade für kleinere Unternehmen einige tausend bzw. einige zehntausend Euro, die wertvolle Luft zum unternehmerischen Atmen verschaffen. Die maximale Antragshöhe muss dabei den Bedürfnissen ohne wenn und aber entsprechen, das wird auch die Umsetzung zeigen. Zweitens brauchen wir eine breite mittelfristige Absicherung. Denn viel Geschäft, welches jetzt entfällt, wird kaum im Laufe des Jahres und wahrscheinlich auch nicht zu Beginn des kommenden Jahres einfach aufzuholen sein. Schnelles Krisenmanagement bei bewährten Instrumenten der Bürgschaftsbank mit erhöhten Summen und einer erhöhten Rückbürgschaftsquote zähle ich genauso dazu, wie den Beteiligungsfonds der L-Bank für kleine und mittlere Unternehmen, um deren Liquidität und Kreditwürdigkeit zu sichern. Als Unternehmer und Gründer plädiere ich jedoch dafür, hier den Begriff der »Systemrelevanz« nicht zu eng auszulegen. Ich hoffe auch, dass das wirtschaftspolitische Instrumentarium bei Bedarf zügig angepasst wird. Die Ankündigungen der Finanzministerin zu steuerlichen Maßnahmen sind hierfür das richtige Zeichen.“
Gemeinsamkeit hebt Grenke auch beim Thema Krisenberatungsprogramm hervor: „Beratung und Hilfe gerade auch in Krisenzeiten gehört für die IHKs im Land als Dienstleister mit zum Kerngeschäft – unsere Betriebe können sich auf uns verlassen. So unterstützen wir von Anfang an schon intensiv und mit vollem Einsatz rund um Corona. Deshalb stehen IHKs auch für die Themen Beratungsleistungen und Umsetzung zur Corona-Soforthilfe wie auch zu weitergehenden Hilfsmaßnahmen nach unseren Möglichkeiten zur Verfügung.“
In seiner Funktion als Vizepräsident bei Eurochambres bekräftigt Grenke die Landesregierung erneut in ihrem Einsatz, das EU-Beihilferecht und die Bankenregulierung anzupassen: „Wir kämpfen schon lange gemeinsam mit der Politik dafür, die EU-Daumenschrauben bei Regulierung durch strengste Eigenkapitalvorschriften und Bilanzrichtlinien auch für die Banken des bei uns als Stabilitätsanker erwiesenen Hausbankprinzips zu lockern. Jetzt ist es genauso an der EU, schnell sinnvolle Hilfen und entsprechende Lockerungen umzusetzen. Auch bei beispielsweise temporären Unterschreitungen der Säule zwei der Eigenkapitalanforderungen darf es jetzt nicht zu Sanktionen kommen, welche die EU automatisch vorgesehen hat. Weiter müssen Ermessensspielräume – sei es bei Bilanzierungsregeln und Freibeträgen von Negativzinsen im Rahmen des Bilanzstandard zur Rechnungslegung IFRS9 in dieser besonderen Krisenzeit maximal genutzt werden. Blickt man als Unternehmer auf die rasenden Entwicklungen der letzten Tage in Ländern und Märkten, so könnte auch eine temporäre Aussetzung Sinn machen.“
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag