Mehr als 50 Ausbilderinnen und Ausbilder informierten sich über das neue Berufsbildungsgesetz
Bereits zum 328. Mal trafen sich Ausbilderinnen und Ausbilder für gewerblich-technische Ausbildungsberufe aus dem Landkreis zum Ausbilderarbeitskreis der IHK-Bezirkskammer Göppingen. Dabei ging es um aktuelle Themen der Ausbildungspraxis und einen Erfahrungsaustausch.
Gastgeber war diesmal der im Göppinger Stauferpark ansässige und zur japanischen OSG Corporation gehörige Spezialhersteller von Bohrern und Fräswerkzeugen, die OSG GmbH. Bei einem Rundgang erhielten die Ausbildungsexperten einen intensiven Einblick in die moderne Fertigung des Unternehmens. Der Leiter Finanzwesen und Administration Oliver Schunter informierte zuvor über die Geschichte und Entwicklung sowie die Produktvielfalt der OSG Corporation. Auf besonderes Interesse der Ausbildungsexperten stieß dabei der Produktionsablauf der OSG GmbH. Dabei werden das Werkzeugmaterial, die Werkzeuggeometrie und auch die Beschichtungen innerhalb der OSG Corporation entwickelt und hergestellt.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt waren die Neuerungen im Berufsbildungsgesetz, die die Ausbildungsbetriebe seit dem 1. Januar 2020 umsetzen müssen. Dr. Uwe Schwab, IHK-Referatsleiter Berufsbildung, informierte u.a. über die Mindestausbildungsvergütung. Diese müssen alle Ausbildungsbetriebe zahlen, die nicht tarifgebunden sind bzw. sich nicht an einem geltenden Tarifvertrag orientieren und wenn der Ausbildungsvertrag ab Anfang dieses Jahres geschlossen wurde. Auch die Freistellung von Auszubildenden wurde neu geregelt. So gelten nun für volljährige die gleichen gesetzlichen Regelungen nach dem Jungendarbeitsschutzgesetz wie für unter 18-Jährige. Betriebe, die Auszubildende in Teilzeit ausbilden wollen, um ihren Fachkräftebedarf zu decken, können dies nun auch ohne ein berechtigtes Interesse. Der Teilzeitanteil kann dabei zwischen 50 und 100 Prozent fließend festgelegt werden und auch jederzeit während der Ausbildung an den jeweiligen Bedarf angepasst werden. Eine wichtige und sehr kontrovers diskutierte Änderung ergibt sich zukünftig bei den Fortbildungsabschlüssen. Hier wurden mit der Gesetzesänderung drei Fortbildungsstufen eingeführt. Neben dem Berufsspezialisten auf der ersten Stufe, werden neue Fortbildungsordnungen ab sofort für die Stufe zwei den Fortbildungstitel „Bachelor Professional“ für den Fachwirt und Meister sowie für die höchste Stufe drei den „Master Professional“ für den (technischen) Betriebswirt IHK vorsehen. Damit soll die Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit der Ausbildungsabschlüsse in der Berufsbildung sowie im Studium verdeutlicht werden.
Info: Der IHK-Ausbilderarbeitskreis dient im Kreis Göppingen als Plattform der Information und Weiterbildung sowie des Austauschs und des Netzwerkens. Er wird fünf Mal im Jahr angeboten. Im Sommer findet dazu an einem Samstag auch immer eine kleine Wanderung mit Besichtigung statt. Das nächste Treffen findet am 21. April 2020 um 18:00 Uhr bei der Firma CINCTEC AG im Stauferpark statt. Laut IHK sind neue Mitglieder im gewerblichen Arbeitskreis immer willkommen. Informationen und Anmeldung an: Dr. Uwe Schwab, uwe.schwab@stuttgart.ihk.de, 07161 6715 8421.
PM IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Göppingen