Der baden-württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) bedauert, dass der Antrag der FDP/DVP-Landtagsfraktion für eine Bundesratsinitiative zur Kassenbonpflicht mehrheitlich abgelehnt wurde.
Hintergrund der Initiative ist, das seit 1. Januar 2020 in Deutschland geltende Kassengesetz, das Betriebe mit elektronischen Registrierkassen dazu verpflichtet bei jedem Einkauf dem Kunden einen Kassenbeleg auszugeben, egal ob der Kunde dies wünscht oder nicht. BWIHK-Vizepräsidentin Breuning, Präsidentin der in Steuerfragen federführenden IHK Region Stuttgart, merkt an: „Das Ziel des Gesetzes, Steuerhinterziehung zu vermeiden, unterstützen wir ausdrücklich. Einen Kassenbon zu drucken, stellt aber gerade kleinere Händler vor zusätzlichen bürokratischen Aufwand und verursacht Mehrkosten für Papier, Druck und Entsorgung der Bons. Die Ablehnung des Antrags bedauern wir daher sehr.“
Der BWIHK fordert die Aufhebung der Belegausgabepflicht ohne Kundenwunsch, mindestens jedoch die Einführung einer Kleinbetragsregelung. Damit soll der Vielzahl von Verkäufen mit geringen Beträgen Rechnung getragen und auch Papier- und Müllvermeidung betrieben werden. „Der BWIHK begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die geeignet sind, die betroffenen Unternehmen zu entlasten. Bevor aber weitere technische Neuerungen, wie die mögliche Einrichtung eines Ampelsystems, eingeführt werden, die wiederum mit Kosten verbunden sind, sollten zunächst die bestehenden Regelungen ausgeschöpft werden. Es gibt bereits jetzt adäquate Mittel, um Steuerbetrug an der Kasse zu verhindern, wie etwa durch gezielte, anonyme Testeinkäufe und die unangemeldete Kassenkontrolle“, so Breuning weiter.
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag