Nach Debakel um Michelberg-Gymnasium: BVMW fordert Strafen für Steuergeld-Verschwender  

Lehner: Leichtfertiger Veruntreuung einen Riegel vorschieben 

Vor dem Hintergrund der verunglückten 21,5 Millionen teuren Sanierung des Michelberg-Gymnasiums und der Suche nach Verantwortlichen für das Debakel fordert Lothar Lehner die Einführung des Straftatbestandes der Steuergeldverschwendung. Der aus Geislingen kommende Kreisvorsitzende des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) kommt angesichts der neuesten Enthüllungen über die Schlampereien bei der Schulsanierung aus dem Staunen über den leichtfertigen Umgang mit Steuergeldern nicht heraus. 

Wer wusste wann was? Diese Frage wird in Geislingen in diesen Tagen, in denen immer wieder neue Informationen über die fehlgeschlagene Schulsanierung bekannt werden, häufig gestellt. 

Was letztlich auch der Grund für die gescheiterte Schulsanierung auch sein mag, bekannt sind ihre Kosten. Auf 21,5 Millionen Euro kletterten die Baukosten, von anfänglich geschätzten acht Millionen Euro. Und dabei bleibt es nicht. Hinzu kommen jetzt noch die Kosten für einen Neubau oder eine weitere Sanierung. Je nach Lösung zwischen 30 und 50 Millionen Euro. Der BVMW-Repräsentant greift deshalb die im politischen Programm des BVMW e. V. stehende Forderung auf, den Straftatbestand der Steuergeldverschwendung endlich einzuführen. „Die öffentliche Hand hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. In Milliardenhöhe werden Steuergelder durch Fehlplanungen und mangelhaftes Projektcontrolling verschwendet. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen nicht aus. Ebenso wie Steuerhinterziehung muss auch Steuergeldverschwendung strafrechtlich verfolgt werden“, so Lehner. Der Veruntreuung öffentlicher Gelder müsse ein Riegel vorgeschoben werden.   

Daneben sollte nicht nur die vorsätzlichen Steuergeldverschwendung, sondern auch der leichtfertige Umgang mit Haushaltsmitteln in den Fokus der Justiz rücken. Daher müsste der Ordnungswidrigkeitentatbestand der leichtfertigen Vergeudung von Haushaltsmitteln eingeführt werden, meint der BVMW-Sprecher. Es gehe nicht um Kriminalisierung und Skandalisierung, sondern um die Vermeidung leichtfertiger Steuergeldverschwendung. Für Steuerzahler bestehe ein solcher Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) bereits. Verstöße gegen die steuerlichen Pflichten sollten auch ohne ausdrückliche kriminelle Energie sanktioniert werden. Im Übrigen, so Lehner, haften Geschäftsführer von Unternehmen schon für leichte Fahrlässigkeit gegenüber Ihrer Gesellschaft, ein solches Pendant fehlt beim Handeln der öffentlichen Hand. 

Der BVMW schlägt deshalb vor, das Strafgesetzbuch um den Tatbestand der Haushaltsuntreue als Ergänzung zum bestehenden Untreueparagrafen (§266 StGB) zu erweitern und den Ordnungswidrigkeitentatbestand der leichtfertigen Vergeudung von Haushaltsmitteln einzuführen. Lehner begründet seinen Vorstoß damit, dass die Politik mit der Steuer-Ausgabenseite sehr unkritisch umgehe, gegenüber Unternehmen und Steuerbürgern aber mit hartem Maß gemessen wird, im Ergebnis unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden. „Mittlerweile werden wenige tausend Euro Steuernachzahlung gegenüber Unternehmern und Geschäftsführern bereits zu Steuerstraftatbeständen deklariert“, so Lehner.  

 

 PM Lothar Lehner  Selbständiger Repräsentant des BVMW e. V. 

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