Baden-Württemberg führt im nächsten Jahr eine Meisterprämie sowie eine Gründungs- und Übernahmeprämie ein. Erfolgreiche Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk erhalten fortan eine Prämie von 1.500 Euro.
Baden-Württemberg führt – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers – im nächsten Jahr eine Meisterprämie sowie eine Gründungs- und Übernahmeprämie ein. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk erhalten fortan eine Prämie von 1.500 Euro. Hierauf hat sich die Koalition verständigt und will dafür im Haushaltsplan 2020/2021 jährlich 5,5 Millionen Euro bereitstellen: „Die Einführung der Meisterprämie im Handwerk ist ein starkes Zeichen für die Fachkräfteförderung und die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Schließlich seien Handwerksbetriebe in der Regel auch Ausbildungsbetriebe: „Die Einführung der Meisterprämie ist damit ein wichtiger Betrag zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses“, fügte sie hinzu.
Starkes Zeichen für die Fachkräfteförderung
Neben der Meisterprämie soll es ab 2020 auch eine Meistergründungs- und Übernahmeprämie geben: „Wenn die geburtenstarken Jahrgänge in den nächsten Jahren nach und nach aus dem Arbeitsleben ausscheiden, steht ein gewaltiger Generationswechsel an. Darum wollen wir noch stärker dazu motivieren, den Schritt in die berufliche Selbständigkeit zu wagen“, betonte Hoffmeister-Kraut. Dafür soll pro Jahr eine weitere Million Euro zur Verfügung stehen.
„Beide Prämien zielen darauf ab, die zunehmenden Herausforderungen des Handwerks bei der Betriebsnachfolge anzugehen“, so die Ministerin weiter. Der Nachwuchsmangel sei gerade im Handwerk besonders ausgeprägt. Hinzu komme, dass die Meistervorbereitung im Handwerk in der Regel merklich teurer sei als die berufliche Aufstiegsfortbildung in anderen Bereichen. Zudem sei der Meisterbrief im Handwerk in der Regel Grundvoraussetzung für die Führung eines Betriebs. Schließlich solle die Meisterprämie die Förderlücke ausgleichen, die sich zwischen den anfallenden Fortbildungskosten und den Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sogenanntes „Meister-BaföG“) auftut. „Ein wichtiges Anliegen ist auch, die Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung zu verdeutlichen“, so Hoffmeister-Kraut. Denn während Studierende keine Studiengebühren bezahlen, könnten für einen Meistervorbereitungskurs und die Meisterprüfung Kosten von bis zu 10.000 Euro anfallen.
PM Staatsministerium Baden-Württemberg