Viele Betriebe im Südwesten, die Geflüchtete beschäftigen oder ausbilden, wünschen sich von der Politik einen größeren Ermessensspielraum, wenn es um deren Duldung im Land geht. Damit sind sie auf einer Linie mit der beim Bund für Integration zuständigen Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, die beim Thema Abschiebung vom Land Baden-Württemberg mehr Großzügigkeit verlangt.
„Für die Betriebe ist es oft ein Kraftakt, geflüchtete Menschen ins Arbeitsleben zu integrieren. Sei es in der Beschäftigung oder in der Ausbildung“, sagt Marjoke Breuning, Präsidentin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart, der für Beschäftigungs- und Ausbildungsfragen beim Baden-Württembergischen IHK-Tag (BWIHK) zuständigen Kammer. Die IHKs im Land befürchteten, dass die im Januar 2020 in Kraft tretende Beschäftigungsduldung (nach § 60d AufenthG) dazu führen könne, dass bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse durch die Anwendung der Neuregelung zu gefährden. Der Erlass des Landes Baden-Württemberg zur Ermessensduldung im Vorgriff auf die Beschäftigungsduldung trage diesem Umstand nicht genügend Rechnung.
Im Hinblick auf den besonderen Bedarf der Wirtschaft und dem Gemeinschaftsinteresse am Erhalt von dringend benötigten Arbeitskräften und dem Umstand, dass die Unternehmen in die Qualifizierung der betroffenen Beschäftigten bereits umfangreiche zeitliche und finanzielle Ressourcen gesteckt haben, sei zudem eine unternehmensfreundliche Gestaltung angeraten, so der BWIHK.
„Oft müssen Geflüchtete ganz besonders betreut und begleitet werden, damit sie im Unternehmen und im Alltag zurecht kommen. Sie sollen die Sprache lernen und brauchen Unterkunft. Überall da sind auch die Betriebe gefragt und bringen sich vorbildlich ein. Die Unternehmen leisten hier Integrationsarbeit par excellence“, so Breuning. Dieses Engagement dürfe durch eine zu strenge Handhabung des Ermessensspielraums nicht zunichte gemacht werden.
Aktuell sind allein in Baden-Württemberg mehr als 3.000 Geflüchtete aus den Hauptfluchtländern wie zum Beispiel Syrien, Afghanistan, Gambia sowie dem Irak in einem Ausbildungsverhältnis in Betrieben aus Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe.
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag