Einkommensschwache Familien erhalten ab 1. August mehr Geld für Bildung und Teilhabe

Kostenloses Mittagessen in Schulen und Kindergärten, Wegfall von Eigenanteilen bei der Schülerbeförderung und mehr Mittel für soziale und kulturelle Teilhabe

Für Eltern, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten, wie sie Kinder aus Familien mit höheren Einkommen erhalten. Doch auch bedürftige Kinder und Jugendliche sollen bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in der Schule und der Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen mitmachen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des Jobcenters. Zudem können Kosten der Schülerbeförderung und der Lernförderung übernommen werden.

Mit dem Starke-Familien-Gesetz wurden die Leistungen für dieses Bildungs- und Teilhabepaket wesentlich verbessert. Die Verbesserungen treten zum 1. August in Kraft und können für das neue Schuljahr bereits genutzt werden.

Was ändert sich?

Der Geldbetrag für den persönlichen Schulbedarf wird auf 150 Euro pro Schuljahr und Kind erhöht.

Für gemeinschaftliches Mittagessen in Schule oder Kita sowie der Schülerbeförderung fallen die bislang erhobenen Eigenanteile weg.

Schülerinnen und Schüler bekommen unabhängig von einer Versetzungsgefährdung Lernförderung, sofern es keine vergleichbaren schulischen Angebote gibt und das wesentliche Lernziel gefährdet ist.

Die Leistung für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wird auf 15 Euro monatlich erhöht.

Bildungs- und Teilhabeleistungen bekommen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, als „Hartz IV“ bekannt), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Sozialhilfe erhalten. Eltern, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können die Leistungen ebenfalls beantragen.

Wer Arbeitslosengeld II erhält, wendet sich für die Unterstützungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket an das Jobcenter.

Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt, stellt den Antrag beim Landratsamt.

 

PM  Agentur für Arbeit Göppingen

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