Flüchtlingspauschalen neu verhandelt

Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung Baden-Württemberg haben über die pauschale Kostenerstattung für Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung in den Kreisen verhandelt und eine pragmatische, für die Kommunen auskömmliche Erstattung der Ausgaben vereinbart.

Seitens der Landesregierung verhandelten Integrationsministerin Bilkay ֖ney, Finanzminister Nils Schmid und Staatssekretär Klaus-Peter Murawski, auf kommunaler Seite Landkreistagspräsident Joachim Walter, Städtetagspräsidentin Barbara Bosch und Steffen Jäger, Beigeordneter des Gemeindetags.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Flüchtlingszahlen verständigten sich die Gesprächspartner weder auf eine dauerhafte Pauschale noch auf eine dauerhafte Spitzabrechnung. Sie einigten sich darauf, so wie bereits für das Jahr 2014 auch, für das Jahr 2015 eine erneute Plausibilitätsprüfung der Pauschalenhöhe mit rückwirkender Festlegung der Liegenschaftspauschalen vorzunehmen. Damit ist für die Jahre 2014 und 2015 bezüglich der Liegenschaftskosten ein vollständiger Kostenausgleich gewährleistet. Für die Folgejahre ist offen, ob der Kostenausgleich wie bisher in Form von Pauschalen oder einer€ -“ wie auch immer gearteten -€“ Spitzabrechnung erfolgen soll. Im Jahr 2017 wird -€“ wie im Flüchtlingsaufnahmegesetz festgelegt -€“ auf Basis der Zahlen 2016 eine umfassende üœberprüfung stattfinden.

Zu den Gesundheitskosten der Flüchtlinge wurde vereinbart, zunächst das Ergebnis der bundesweiten Bemühungen zur Einführung einer Gesundheitskarte abzuwarten. Sollte dies im Sommer 2015 nicht gelingen, prüft das Land die Einführung einer eigenen Gesundheitskarte. In beiden Fällen wird eine direkte Kostenerstattung zwischen Bund beziehungsweise Land und den Krankenkassen angestrebt. Sollten beide Lösungen nicht zum Tragen kommen, werden Land und kommunale Seite über eine anderweitige Kostenerstattung verhandeln.

Für das Sonderkontingent traumatisierter Frauen aus dem Nordirak wurde vereinbart, die Gesundheitskosten im Einzelfall spitz abzurechnen; im üœbrigen erfolgt für Unterbringung und Betreuung eine pauschale Kostenerstattung für 36 Monate. Sollte eine längerfristige Betreuung erforderlich sein, wird das Land rechtzeitig mit den kommunalen Spitzenverbänden sprechen.

Quelle: Ministerium für Integration, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, Landkreistag Baden-Württemberg, Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg

PM

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