Zukünftig kann zur Seuchenvorbeugung bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Trichinenuntersuchung der erlegten Wildschweine für Jägerinnen und Jäger gebührenfrei erfolgen. Damit leistet der Landkreis Göppingen einen wichtigen Beitrag, die heimischen Wild- und Nutztierbestände bestmöglich vor dieser nur für Schweine tödlichen Tierseuche zu schützen.
Für erlegte Wildschweine ist vor einer Verwendung des Fleisches aus Gesundheitsschutzgründen die Trichinenuntersuchung zwingend vorgeschrieben. Die Jägerinnen und Jäger nehmen dabei in der Regel die Probenahme vor und überlassen die Muskelproben der amtlichen Überwachung zur Untersuchung in den vier akkreditierten Trichinenstellen des Kreises.
Hintergrundinformationen:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die nur Haus- und Wildschweine befällt und nicht auf den Menschen übertragen werden kann. Eine Impfung der Schweine gegen die Afrikanische Schweinepest ist derzeit nicht möglich. Die gefährliche Tierseuche breitet sich seit einigen Jahren in Osteuropa auch in Richtung Westen aus. Ziel ist es, den Eintrag der ASP in die heimischen Nutz- und Wildtierbestände zu verhindern. Die Maßnahme des Landkreises zum Verzicht auf die Trichinenuntersuchungsgebühr flankiert den 12-Punkte-Plan des Landes Baden-Württemberg zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Eine der wesentlichen Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung und Bekämpfung eines Seuchenausbruches bei Wildschweinen ist die drastische Reduzierung des Schwarzwildbestandes durch verstärkte Bejagung.
Vgl. für weitergehende Informationen zum 12-Punkte-Plan des Landes https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/minister-hauk-legt-breit-angelegten-12-punkte-plan-gegen-die-afrikanische-schweinepest-vor/
PM Landkreis Göppingen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz