Die Stiftungsbehörde im Regierungspräsidium Stuttgart hat heute ihre Jahresstatistik für 2017 veröffentlicht. Regierungspräsident Wolfgang Reimer dankte den Stifterinnen und Stiftern: „Ihr nachhaltiges Wirken gegenüber der Gemeinschaft wird dauerhaft und über Generationen hinweg unsere Gesellschaft bereichern.“
Im Jahr 2017 wurden im Regierungsbezirk Stuttgart 21 Stiftungen anerkannt. Die Gesamtzahl der Stiftungen im Regierungsbezirk Stuttgart stieg durch die 21 Neugründungen im Jahr 2017 auf 1.294. Von den 1.294 Stiftungen sind 1.276 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, darunter 71 Familienstiftungen und 32 kommunale Stiftungen, und 18 Stiftungen öffentlichen Rechts. Die Stiftungen im Regierungsbezirk Stuttgart bündeln ein Stiftungsvermögen von über 5 Milliarden Euro. Sie haben größtenteils gemeinnützige Zwecke, von den 1.294 Stiftungen sind 1.177 Stiftungen laut Satzung gemeinnützig. Die Stiftungen sind insgesamt breit aufgestellt und kümmern sich um Umweltschutz, Bildung, Integration, Altersarmut und viele andere Sozialthemen, unterstützen die Forschung, das Gesundheitswesen und vieles mehr. Die meisten Stiftungen, insgesamt 496, sind im Stadtkreis Stuttgart vertreten.
Die Verteilung der Stiftungen im Regierungsbezirk sowie der im Jahr 2017 neu anerkannten Stiftungen auf die einzelnen Landkreise ergibt sich aus der Stiftungsstatistik in der Anlage.
Interessierte potentielle Stifterinnen und Stifter können sich auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden Württembergs im Themenportal Stiftungen https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Stiftung/Seiten/default.aspx
über die Möglichkeiten zur Gründung einer Stiftung informieren. Hier können auch Muster für Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung heruntergeladen werden. Zahlreiche Fragen zu Gründung und Verwaltung einer Stiftung werden in der umfangreichen FAQ-Liste beantwortet. Hier sind auch die für Stiftungen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Regierungspräsidium Stuttgart angegeben, die auch gerne persönlich für alle Fragen rund um das Stiftungsrecht als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
PM