In der Bevölkerung ist es weitgehend unbekannt, dass im Bedarfsfall selbst Ehepartner nicht in eine ärztliche Behandlung einwilligen dürfen und eine Betreuung notwendig wird.
Was Betroffene vorab tun können, um einen solchen Fall zu vermeiden und welche Vor- und Nachteile eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung haben, darüber informieren am Donnerstag, 21. September, um 16 Uhr Notar Uwe Kälberer aus Eislingen sowie Regine Schweiger vom Landratsamt Göppingen im Hohenstaufensaal des Landratsamts, Lorcherstr. 6, 73033 Göppingen. Die Referenten stehen auch für konkrete Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
PM