Zum 1. Januar 2017 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft – Die AOK informiert schon jetzt ihre Mitglieder

13500 Leistungsempfänger hat die AOK im Bereich Neckar/Fils, die entweder ambulante (9300) oder stationäre (3700) Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Das neue Pflegestärkungsgesetz (PSGII) bedeutet den tiefgreifensten Wandel im Pflegebereich, seit es hier gesetzliche Reglungen gibt. Wurden Pflegebedürftige bisher in drei Pflegestufen eingeteilt, wird zukünftig in fünf Pflegegrade unterschieden.

Bisher wurde jede körperliche Einschränkung festgestellt und festgelegt, mit wie viel Pflegeeinsatz man diese Einschränkung ausgleichen kann. Die Minutenpflege war geboren, die Leistung auf Zeit. Neu ist jetzt, dass nicht nur körperliche Einschränkungen berücksichtigt werden, sondern auch allgemeine, kognitive Einschränkungen. Demenzerkrankungen, geistige Behinderungen werden genauso bewertet wie körperliche Behinderungen. Und ganz gezielt soll die Selbstständigkeit der Patienten gefördert werden. Das kann bedeuten, dass man Demenzkranke daran erinnert, dass er die Zähne putzen muss, oder dass man Patienten mit Einschränkungen zeigt, wie man trotz Einschränkung sich trotzdem selbstständig die Zähne putzen kann.

Patienten sollen sich aber durch die Reform nicht verunsichern lassen, betont die Leiterin Versorgungsmanagement bei der AOK, Janice Näther, Patienten können das neue Pflegestärkungsgesetz ganz beruhigt auf sich zukommen lassen. Die bestehende Pflegestufe wird nach einem festen Schema auf die neuen Pflegegrade übertragen. Dabei wird kein Patient schlechter gestellt, verspricht Näther.

Bei Personen, die ab dem 1. Januar neu eine Pflege beantragen, begutachten Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) die Patienten nach den Kriterien Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Nach einem Punktesystem wird bewertet und gewichtet und einem Pflegegrad zugeordnet.

In einer eigenen Broschüre hat der AOK alle Fragen und Antworten zusammengetragen. Die Broschüre „Besser pflegeversichert – Mit dem Pflegestärkungsgesetz II und unseren umfassenden Leistungen“ gibt es in jedem Kundencenter der AOK.

Weitere Informationen bietet die AOK im Internet (https://bw.aok.de/inhalt/pflegereform-2017//) und auf zahlreichen Informationsveranstaltungen an. Weiterhin gibt es in jedem Kundencenter auch ganz spezielle Pflegekompetenzcenter, in dem speziell ausgebildete berate jede Frage beantworten können.

„Die Pflege wird besser“, betont auch Jan Lennart Löffler, Leiter der Stabsstelle Kommunikation und Politik, „aber die Pflegeversicherung bleibt weiter eine `Teilkaskoversicherung´, die Leistungen steigen, aber auch der Beitrag. Und auch weiterhin gilt es, einen Eigenbeitrag zu tragen“.

 

Wichtigste Fragen zum Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

 

Worin liegt die Bedeutung des PSG II für die AOK?

Das Pflegestärkungsgesetz II verändert die Pflegeversicherung grundlegend und stellt den tiefgreifendsten Wandel seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 dar.

Die AOK Baden-Württemberg als größte Pflegekasse im Lande bereitet sich derzeit intensiv auf diese Herausforderung vor. Mit ihrem dichten Netz an Geschäftsstellen stehen Experten bereit, um die Versicherten der Gesundheitskasse bei der Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade zu unterstützen und zu begleiten.

Wir sind überzeugt davon, dass unsere Anstrengungen hier notwendig und richtig sind, denn die Pflege ist eine der wichtigsten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben.

Die AOK Baden-Württemberg befürwortet ausdrücklich das Pflegestärkungsgesetz II.

Was ändert sich konkret für die Pflegebedürftigen?

Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Künftig steht die Selbstständigkeit im Mittelpunkt der Betrachtung. Diese wird durch ein neues sehr differenziertes Begutachtungsverfahren ermittelt. Damit kommen wir in der Pflege weg von der so genannten „Minutenpflege“, die Leitungen nur nach dem Zeitaufwand ermittelt hat.

Wo sehen Sie die entscheidenden Veränderungen?

Entscheidend ist, dass mit der Einführung des neuen Pflegebegriffs und den damit verbundenen fünf neuen Pflegegraden die Ungleichbehandlung von Menschen mit körperlichen Beschwerden und kognitiven Einschränkungen aufgehoben wird. Positiv ist außerdem, dass durch die Umstellung kein Leistungsberechtigter schlechter gestellt wird und für viele Pflegebedürftige gibt es mehr Leistungen, z.B. für Menschen mit Demenz.

Mit welchen Mehrkosten rechnen Sie?

Zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen werden mit der zweiten Stufe der Pflegereform die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Dadurch stehen ab 2017 jährlich 2,5 Milliarden Euro mehr für dauerhafte Leistungsverbesserungen in der Pflege zur Verfügung. Das ist ein erhebliches Plus.

Reicht die Erhöhung des Pflegeversicherungs-Beitragssatzes aus?

Durch die demographische Entwicklung wird die Pflege in der Zukunft insgesamt teurer werden. Wie diese Kosten dann aufgefangen werden sollen, muss politisch entschieden werden.

Stichwort: „Ambulant vor Stationär“ Sind die Veränderungen ausreichend, um auf diesem Weg voranzukommen?

Um den Herausforderungen und vor allem auch den vielen unterschiedlichen Bedürfnissen und Bedarfen gerecht werden zu können, brauchen wir zwingend ambulant und stationär in gleichem Maße. Es wird auf den intelligenten Mix der Angebote insgesamt ankommen.

Ungeachtet dessen sollten Menschen, so lange zuhause leben können sollen, wie sie möchten und solange dies realisierbar ist.

Die AOK Baden-Württemberg ist darauf bedacht, sowohl ambulante als auch stationäre Angebote zu fördern und auszubauen, denn im Mittelpunkt steht der Mensch mit seinen Bedürfnissen. Ziel ist, stationäre und ambulante Pflege so miteinander zu verzahnen, dass eine maximale Unterstützung bei optimaler Wahrung der Selbstbestimmung und bester Lebensqualität ermöglicht wird.

Was müssen Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige jetzt tun?

Wer bereits eine Pflegestufe hat, muss sich jetzt um nichts kümmern. Er wird automatisch in den entsprechenden Pflegegrad übergeleitet.

Niemand wir durch das neue Gesetz schlechter gestellt. Es gibt einen Bestandsschutz, d.h. der Pflegebedürftige behält seine bisherigen Leistungen auch in den Fällen, in denen einen Überleitung in den entsprechenden Pflegegrad nach neuem Recht weniger Leistungen bedeuten würde.

Können Versicherte mehr Leistungen erhalten, wenn Sie sich vor der Umstellung neu einstufen lassen?

Eine Neueinstufung sollte immer dann durchgeführt werden, wenn sie durch den Zustand des Pflegebedürftigen ergibt.

Wie bereitet sich die AOK auf die Umstellung vor?

Die AOK führt umfangreiche Schulungen für die eigenen Mitarbeiter durch. Auch für Leitungserbringer und Vertragspartner werden Informationsveranstaltungen durchgeführt. Für Versicherte und die Öffentlichkeit gibt es ebenfalls Informationsveranstaltungen.

Wie unterstützt die AOK ihre Versicherten?

Wir können in unseren 14 KundenCentern in der Region eine umfangreiche Erstberatung der Versicherten gewährleisten. Zusätzlich bietet die AOK durch ihren Sozialen Dienst eine qualifizierte Pflegeberatung auch direkt mit und beim Pflegebedürftigen an.

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