Ab dem 1. Juli gibt es für die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget. Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege (bisher maximal 1.685 Euro) und Kurzzeitpflege (bisher maximal 1.854 Euro) werden zu einem einzigen Betrag von 3.539 Euro pro Jahr zusammengefasst.
Dieser Schritt soll für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mehr Flexibilität und weniger Bürokratie bringen.
Die neue Regelung basiert auf dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) und tritt am 1. Juli in Kraft. „Pflegebedürftige können das gemeinsame Budget nun flexibler nutzen, je nach ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen und ohne Umwidmungsaufträge oder Aufteilungen. So können sie beispielsweise mehr Verhinderungspflege und weniger Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen – oder umgekehrt“, sagt Karin Sannwald, Leiterin des DRK-Servicezentrums in Göppingen. „Diese Zusammenlegung vereinfacht die Planung und den Antragsprozess für pflegende Angehörige, da sie nicht mehr zwei separate Budgets beantragen und verwalten müssen.“
Wegfall der sogenannten Vorpflegezeit
Mit dem gemeinsamen Budget entfällt auch die bisherige Regelung, dass die Verhinderungspflege nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die häusliche Pflege bereits mindestens sechs Monate erfolgt. „Dies ermöglicht den Pflegepersonen einen schnelleren Zugang zu dem wichtigen Entlastungsangebot“, so Karin Sannwald.
Wichtig zu wissen
Das neue gemeinsame Budget ist kein zusätzliches Budget, sondern ersetzt die bisherigen Einzelbudgets. Das heißt auch: Wer beispielsweise das gesamte Budget für Verhinderungspflege komplett ausschöpft, hat im selben Jahr keinen zusätzlichen Anspruch auf Kurzzeitpflege – und umgekehrt. Dafür ändert sich die Nutzungsdauer: Die Verhinderungspflege kann nun bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden – bisher waren es sechs Wochen. Auch eine stundenweise Nutzung der Verhinderungspflege bleibt weiterhin möglich, wenn die Pflegeperson weniger als acht Stunden verhindert ist.
PM DAK-Gesundheit Göppingen