Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die im Juli 2024 aktualisierte Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“. Biogasanlagenbetreiber und Instandhaltungsfirmen erfahren, wie sie bei der Anpassung der Gefährdungsbeurteilung vorgehen müssen.
Die erstmals im Februar 2015 veröffentlichte TRGS 529 gilt heute als die wesentliche Rechtsquelle für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Biogasanlagen. Sie konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Rahmen des Betriebs und der Instandhaltung von Biogasanlagen. Im Zeitraum 2020 bis Ende 2022 wurde sie einer Qualitätssicherung unterzogen. Dabei sind neben übergeordneten, qualitätssichernden Vorgaben insbesondere auch Hinweise aus der Praxis und Erkenntnisse aus der Revisionstätigkeit der zuständigen Unfallversicherungsträger Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und Berufsgenossenschaft für Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) in das Regelwerk eingeflossen. Die Neufassung der TRGS 529 wurde in der 72. Sitzung des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) am 10. Mai 2023 beschlossen und am 16. Juli 2024 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht.