„Man will sich von jemandem trennen und wird ihn doch nicht los.“, so beschrieb bei der Fachtagung ein Vater seine Situation, der seit vielen Jahren das Wechselmodell lebt. Die Diskussion um dieses Modell für Kinder getrennter Eltern ist in der Fachwelt und bei Betroffenen hochaktuell.
Während das sog. Residenzmodell einen Lebensmittelpunkt des Kindes bei einem Elternteil festlegt, ermöglicht das Wechselmodell die gleichwertige abwechselnde Betreuung der Kinder durch ihre getrennt lebenden Eltern in zwei „Zuhause“. Welche Voraussetzungen und Konsequenzen aber haben die Umgangsmodelle und was bedeuten sie für die betroffenen Kinder?
Dazu stellte Prof. Dr. Sabine Walper vom Deutschen Jugendinstitut München den aktuellen Forschungsstand vor. Ihr Fazit: Der Blick sollte immer auf die Kinder gerichtet sein, dabei sind Alter und Persönlichkeit des Kindes zu berücksichtigen. Hochkonflikthafte Beziehungen sind weniger geeignet für das Wechselmodell, da es ein hohes Maß an Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft der Eltern erfordert. „Konflikte sind Gift im Leben der Kinder. Dieses Gift muss aus dem Raum. Das gelingt nicht über die Teilung des Kindes im Wechselmodell.“ Wenn die Rollenverteilung während der Familienphase traditionell war, dann ändert sie sich nach der Trennung nicht automatisch durch ein Wechselmodell. Was vor der Trennung nicht möglich war, funktioniert auch danach nicht. Und die Qualität der Beziehung zum Kind resultiert nicht aus der Häufigkeit der Kontakte.
Prof. Dr. Walper stellte aber auch fest, dass noch Forschungsbedarf zu den Umgangsmodellen besteht.
Sigrid Andersen, Juristin beim Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), erläuterte die Rechtsgrundlagen zum Wechselmodell und zeigte auf, welche finanziellen Auswirkungen dieses Umgangsmodell mit sich bringt. Sie bemängelte, dass es bislang kein verlässliches Rechenmodell für Unterhaltszahlungen gibt und stellte klar, dass auch das paritätische Wechselmodell durchaus Unterhaltsausgleichszahlungen beinhalten kann.
Ulrich Witzlinger, Familienrichter beim Amtsgericht Waiblingen, gibt dem Wechselmodell eine Chance, wenn gegenseitiges Vertrauen zwischen Mutter, Vater und Kind vorhanden ist. Das jedoch könnte ein Familiengericht nicht anordnen, denn „…kommt ein Wechselmodell zum Familienrichter, ist es wahrscheinlich schon gescheitert“.
Weitere Informationen auf www.netzwerk-alleinerziehendenarbeit.de.
PM