Elektronisches Rezept
Der volle Komfort: Rezepte einlösen über die E-Rezept-App
Die E-Rezept-App speichert Ihre E-Rezepte sicher und datenschutzkonform.
Wenn Sie ein Folge-E-Rezept brauchen, kann sogar ein weiterer Arztbesuch unnötig werden. Im laufenden Quartal kann das Rezept aus der Praxis einfach an den E-Rezept Fachdienst übermittelt werden.
Wenn Sie ein Rezept auf Ihre Rezept-App erhalten haben, können Sie es einfach und schnell direkt an Ihre Wunschapotheke senden.
Ihre Apotheke meldet Ihnen zurück, ob das Medikament dort vorrätig ist oder erst bestellt werden muss. Das E-Rezept kennt die Öffnungszeiten der Apotheken und enthält auch Informationen darüber, ob eine Apotheke einen Botendienst anbietet. Das macht die Besorgung der Medikamente stressfreier.
Nur wer im Besitz des Rezeptcodes für ein E-Rezept ist, kann es auch abrufen: Das ist neben der ausstellenden Arztpraxis und der Apotheke, bei der das Rezept eingelöst wird, nur die Person, für die das Rezept bestimmt ist. Zudem kann diese Person den Rezeptcode natürlich an eine Person ihrer Wahl weitergeben. So können Sie Medikamente auch für Ihre Familie und Nachbarn abholen. Das funktioniert über die Familien-Funktion der E-Rezept- App.
Dann laden Sie sich die E-Rezept-App aus Ihrem
App-Store auf Ihr Handy und melden Sie sich an.
Hinweise zur Registrierung in der E-Rezept-App
Wenn Sie die App aus dem App-Store geladen haben, können Sie sie schon benutzen.
Eine Übermittlung der Rezepte vom Arzt in die App oder vom App-Nutzer an die Apotheke ist dann zwar noch nicht möglich, aber die App bietet die Funktion des Scannens, so dass der QR-Code, der sich künftig auf den Rezepten befindet, gescannt werden kann und so das Rezept in der App abrufbar ist und nicht in Papierform ausgehändigt werden muss. In der Apotheke wird dann die App vorgezeigt und einfach der QR-Code gescannt.
Wenn Sie die komfortablen Funktionen der E-Rezept-App nutzen möchten und Ihr Rezept digital annehmen und weiterleiten wollen, benötigen Sie für die Anmeldung an der E-Rezept-App eine nfc-fähige Gesundheitskarte (Ihre Krankenkassenkarte, die „eGK“) und eine dazugehörige PIN.
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